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26. Dezember 2013: Von Daniel Gebhardt an 
Muss die Reihenfolge eigentlich 12 Stunden -> Checkflug -> Verlängerung einreichen sein oder geht auch paar Stunden -> Checkflug -> Rest der 12 Stunden -> Verlängerung einreichen? Wäre für mich aktuell gerade wegen längerem Auslandsaufenthalt recht interessant das sorum machen zu können.


26. Dezember 2013: Von RotorHead an Daniel Gebhardt
Unter einem "Checkflug" dürfte die Mehrheit eine Befähigungsüberprüfung verstehen. Dafür sind bei SEP und TMG keine weiteren Flugstunden notwendig, wenn man die Befähigungsüberprüfung besteht. Der Schulungsflug zur Verlängerung muss innerhalb der wenigstens 12 Flugstunden erfolgen, nicht zwangsweise zum Schluss. Die Verlängerung kann allerdings erst dann vorgenommen werden, wenn alle Bedingungen hierfür erfüllt sind.
26. Dezember 2013: Von  an RotorHead
Korrekt, sehe ich auch so.
27. Dezember 2013: Von  an Daniel Gebhardt
Hallo Daniel.

Ich nehme an, es handelt sich um einen EASA PPL(A).

Man muss den "Checkflug" erklären, den gibt es so nicht in der EASA FCL.

Checkflug muss man bei EASA übersetzen in

  • eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer (FE). Diese Befähigungsüberprüfung muss in den letzten drei Monaten vor Ablauf der Berechtigung liegen um das aktuelle Ablaufdatum der Berechtigung zu verlängern. Wird die Befähigungsüberprüfung innerhalb des Zeitraums von mehr als drei Monaten vor dem Verfallsdatum der Berechtigung gemacht, wird das Datum der Befähigungsüberprüfung vom Prüfer um 2 Jahre verlängert.
oder
  • einen Schulungsflug mit Lehrer (FI). Dieser Schulungsflug muss innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Berechtigung liegen. Hier verlängert die Behörde auf Antrag des Berechtigungsinhabers, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, das Datum der aktuellen Berechtigung um 2 Jahre.

Vgl, FCL.140.A Absatz b)1)i), dankenswerterweise von Richard Müller eingestellt.


Deshalb explizit die Antwort auf Deine Frage(n):

Muss die Reihenfolge eigentlich 12 Stunden -> Checkflug -> Verlängerung einreichen sein
Antwort: Nein


oder geht auch paar Stunden -> Checkflug -> Rest der 12 Stunden -> Verlängerung einreichen?
Antwort: JA, aber bitte die Fristen bei einer Befähigungsüberprüfung beachten.
###-MYBR-###
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27. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an  Bewertung: +1.00 [1]
Der Schulungsflug kann aber eben auch mit FE stattfinden. Nur weil ein Prüfer an Bord ist, wird aus dem Schulungsflug nicht gleich eine Prüfung.

Kann in deinem Beitrag missverstanden werden.
27. Dezember 2013: Von  an Philipp Tiemann
Der Schulungsflug kann aber eben auch mit FE stattfinden. Nur weil ein Prüfer an Bord ist, wird aus dem Schulungsflug nicht gleich eine Prüfung.

Kann in deinem Beitrag missverstanden werden.

Ja, das stimmt, danke für den Hinweis.

Da die FEs immer auch FIs sind, können sie zwei Rollen spielen. Man sollte deshalb als Proband vorher mit dem FE vereinbaren, für welche der beiden Rollen man ihn angeheuert hat.
27. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an Philipp Tiemann
Im Übrigen halte ich den neuem Begriff "Schulungsflug" (übersetzt vom englischen "training flight") in Deutschland für problematisch. Niemand wird nämlich argumentieren können, dass ein sog. Schulungsflug keine Schulung darstellt. Das Problem nämlich: kaum eine Privatmaschine ist für Schulung versichert. Eigner können also womöglich in Zukunft diesen Flug nicht mehr auf der eigenen Maschine absolvieren, denn FIs und FEs werden (sollten?) sich zukünftig weigern, bei einem Flug PIC zu sein, für den das Flugzeug ausdrücklich nicht versichert ist.

Wie seht ihr das?

Flugzeugversicherungen sprechen ja meines Wissens dort wo es
Um den Versicherungsumfang geht leider nie von "ab-initio Schulung" oder "Flugausbildung", sondern schlicht nur von "Schulflügen"...
27. Dezember 2013: Von Thomas Endriß an Philipp Tiemann
Dazu kann ich nur empfehlen, bei dem Versicherer oder dem Makler Eures Vertrauens, darum zu bitten, dass solche Übungs-/Schulungsflüge per Endorsement (Änderung) in Euren Versicherungsvertrag aufgenommen wird. Bei mir war das überhaupt kein Problem, da es sich nicht um ab-initio handelt.
27. Dezember 2013: Von  an Philipp Tiemann
Das Versicherungsproblem haben Generationen von Piloten, Fl und FE schon lange erfolgreich ignoriert, denn neu ist das nicht. Für den Fall gab und gibt es von der Versicherung die weitgehend unbekannten Tageserweiterungen des Versicherungsumfangs für Schulungs- und Überprüfungsflüge ...
28. Dezember 2013: Von Daniel Gebhardt an 
Danke, ich meinte den Schulungsflug mit Lehrer. Dann muss auf der nächsten Dienstreise nach Deutschland nur noch das Wetter mitspielen ... ist Anfang Februar ja in Deutschland leider nicht ganz so unproblematisch wie in meinen derzeitigen Gefilden (Hombase WMKJ, Johor Baru).

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