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14. September 2013: Von Othmar Crepaz an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Hallo, Alfred,

neue Zuversicht für Inhaber autonomer FAA-Lizenzen: Hochoffiziell von AustroControl bekam ich aktuell auf Grund meiner Anfrage ("muss ich zusätzlich eine EASA-Lizenz haben ab April 2014"):

...auch in Zeiten der "EASA-Lizenzen", also nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 1178/2011, ist es nach dem ICAO-Prinzip möglich, ein N-registriertes Luftfahrzeug mit einer FAA-Lizenz zu fliegen.

Wenn DAS keine guten Neuigkeiten sind? ICAO steht über allem, was immer schon meine Meinung war.

14. September 2013: Von Alfred Obermaier an Othmar Crepaz

Yep, ICAO ist eine gute Sache, auch wenn den (ehemaligen) DDR-Piloten die Anerkennung der Lizenzen verweigert wurde weil die DDR nie ICAO Mitglied war. Ist/war eben so.
Genau aus dem Grund - weil Staaten miteinander können oder nicht können - habe ich vor fast 20 Jahren eine eigenständige US-PPL-A- erworben und fliege immer wieder in den USA ohne große Bürokratie. Das Medical hole ich mir in München beim Fliegerdoc, dann Checkout vor Ort in den USA mit Biannual Flightreview, and go (... go, wherever you like to go)! Das ist doch babyleicht!

All the best

Alfred

14. September 2013: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier

Ach ja, habe ich vergessen zu erwähnen, bevor jetzt wieder die aufklärenden Kommentare kommen.
Natürlich habe ich eine originäre US Funklizenz damit ich auch im Ausland auf N-registrierten Flugzeugen legal fliegen darf.

All the best

Alfred

15. September 2013: Von Sebastian Vögel an Othmar Crepaz
Hört sich toll an. Hoffentlich stimmt es auch. Leider ist eine Aussage von einem einzelnen SB bei AustroControl noch keine Gewissheit. Gelegentlich gibt es auch mal Interpretationen, die hinterher wieder zurückgezogen werden.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

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