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13. März 2013: Von Pelle Goran an Richard G. Müller
Wo kommen denn die Werte her??? Habe mal eben schnell mit den Daten aus den Lärmschutzzeugnissen der drei Maschinen hier verglichen und die Werte weichen ziemlich ab.
13. März 2013: Von Philipp Tiemann an Pelle Goran
Pelle,
Schau dich bitte in der EASA-Lärmliste nach, ob
deine Kombination von Muster, Prop und Motor dort aufgeführt ist. Link:
https://easa.europa.eu/certification/type-certificates/noise.php
Dann etwas weiter unten bei "light propeller driven aeroplanes". Ist wie gesagt etwas unhandlich.
Wenn dort (und auch woanders) nicht zu entnehmen wirst du, wenn du es unbedingt genau wisssen willst, eine Vermessung machen müssen.

Einfach irgend etwas eintragen in eine US-Urkunde finde ich nicht so toll. Solche pragmatischen Mechanismen funktionieren nur auf Basis des Verantwortungsbewusstseins der Bürger. Dies sollte man nicht ausnutzen. Und die Strafen sind entsprechend hoch. Ausserdem: wenn sich rumspricht, dass US-Zeugnisse meist unveritabel sind, wird die bald kein Mensch mehr anerkennen.
13. März 2013: Von Richard G. Müller an Pelle Goran
Listen sind von EASA bzw. LBA. Es ist wichtig immer die entsprechende Kombination von Propeller, Motor Auspuffanlage und max. Drehzahl zu beachten. Mann kann auch gut sehen, was die einzelnen Maßnahmen zur Lärmreduzierung bringen.
14. März 2013: Von Björn Steiner an Richard G. Müller
Die Liste ist tatsächlich ein wenig arg krautig und auch ich habe eine ganze Weile gebraucht die richtige Kombination in dem komischen Excel Sheet zu finden (bei mir stimmen die Daten auch überein) - vor allem weil eine Reims Cessna darin nicht ganz einfach richtig zuzuordnen ist.

Mal eine Frage an die N-regs: wer stellt denn dann anstelle des LBA überhaupt ein Lärmzeugnis aus? Eine Eigenausstellung dürfte ja ohne die entsprechend amtlichen Stempelchen im Zweifelsfall spätestens an deutschen Bürokraten auf einem internationalen Flughafen scheitern können?
14. März 2013: Von Achim H. an Björn Steiner
Mal eine Frage an die N-regs: wer stellt denn dann anstelle des LBA überhaupt ein Lärmzeugnis aus? Eine Eigenausstellung dürfte ja ohne die entsprechend amtlichen Stempelchen im Zweifelsfall spätestens an deutschen Bürokraten auf einem internationalen Flughafen scheitern können?

Nein, die FAA delegiert diese Aufgabe an den Halter, der sich selbst ein gültiges Lärmzeugnis nach ICAO-Regeln ausstellt. Der Halter kann sich natürlich einen Stempel basteln wenn er meint das macht es besser.
14. März 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Cool! Wissen das unsere teutschen Kontrolletis an den Flughäfen auch?
14. März 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Wir haben für unseren JetProp ein Lärmzeugnis des STC-Holders in Form einer Tabelle bekommen - sauber aufgeschlüsselt je nach eingebautem Triebwerk (PT6- 21,34 oder 35) und verwendeten Propeller (Hartzell oder MT).
Das habe ich auf einem Flugplatz in Deutschland hergezeigt, aber der Beamte monierte, dass dies nicht gültig sei, da das Kennzeichen des Flugzeuges, auf welche diese Daten zutreffen, nicht angemerkt sei.
Sehr einfach, entgegnete ich ihm, und schrieb vor seinen Augen das Kennzeichen auf das Dokument. Er murmelte noch so was wie "Urkundenfälschung", kam dann aber doch zur Ansicht, dass er es gelten lassen muss. Er versprach jedoch, bei entsprechenden Stellen rückzufragen und kündigte eventuelle Rückforderungen an. Nie mehr was gehört ;-))

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