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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. April 2014: Von Wolfgang Oestreich an Olaf Musch
Es sind am Ende wohl zwei Aspekte die hier zusammenkommen.
Zum einen die Anwesenheit von Brandschutz-Personal lt. NfL I 72/83, welche die Empfehlung der ICAO nach typisch deutsher Art in einer verbindlichen Regelung festschreibt, die zu allem Überfluss danna uch noch in die jeweiligen Betriebsgenehmigungen der Plätze einfliest.

Das andere ist der Flugfunk an unkontrollierten Plätzen, der in der NfL I 247/12 festgelegt ist. Da steht zwar, dass die Luftaufsicht bzw. Flugleitung keine Flugverkehrskontrolle durchführen darf, jedoch finden sich in den Sprechgruppen solche Dinge wie: "Melden Sie Abflugbereit", oder "Rechtskurve nach dem Abheben genehmigt".

Geheimnis des Bundesamt für Flugsicherung bleibt dabei der Unterschied zwischen einer Genehmigung (Approval) und einer Freigabe (Clearance), welche ja nicht erteilt werden darf.

Beide NfL müssen geändert werden. Am besten wären natürlich europaweit einheitliche Regeln, wie sie ausserhalb Deutschlands erfolgreich praktiziert werden. Nach dem Erfolg mit den IFR Lizenzen, habe ich da eine leichte Hoffnung.

Übrigens "Start nach eigenem Ermessen" steht nicht mal in der NfL I 247/12.
14. April 2014: Von Kai-Olav Roscher an Wolfgang Oestreich
Nüchtern betrachtet besteht wohl die einzige Möglichkeit, dass sich hinsichtlich dieses Themas in absehbarer Zeit etwas ändert darin, dass seitens der EU-Kommission eine entsprechende Verodnung erlassen wird.

National ist es meines Erachtens so, dass sich die Landesluftfahrtbehörden daraufhin festgelegt haben, dass die nach NFL I 72/83 vorgeschriebene Person zur Sicherstellung des Brandschutzes weiterhin erforderlich sein wird. Ich kann auch keinerlei politischen Willen erkennen, hieran etwas zu ändern.

Unbenommen hiervon gibt es nach wie vor Möglichkeiten zur Befreiung von dieser Regelung auf dem Heimatplatz, bzw. auf Plätzen, die man häufig nutzt, hier muss aber über den Platzhalter beteiligt werden und meiner Erfahrung nach sind die in der Breite nicht unbedingt erpicht darauf, dass am Platz Flugbetrieb herrscht, ohne dass ein Vertreter des Platzhalters anwesend ist - Einzelregelungen gibt es hier natürlich auch vielerorts, kennt bestimmt jeder.

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