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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. April 2019: Von Helmut Franz an Alexander Callidus

Danke für die wichtigen Hinweise. Die Privatwiesenpiste würde ich nicht alleine sondern mit 2-3 anderen umsetzen.

Es muss nicht nicht ausschließlich eine private Wiese werden. Die Base kann durchaus ein „normaler“ Vereinsflugplatz werden. Als Destinationen sind aber vorrangig Graspisten (Slowenien, Italien) geplant.

25. April 2019: Von Chris B. K. an Helmut Franz

Das mit den 300m Graspisten schreit geradezu nach UL. ;-)

Allerdings ist dann generell bei 2 Sitzplätzen Schluß. 4 Sitzplätze in so einer Kiste sind nicht zulässig, selbst wenn der Platz in der KAbine es hergeben würde.

25. April 2019: Von Achim JulietBravo an Helmut Franz Bewertung: +1.33 [2]

Eine Privatpiste läßt sich als UL-Platz in Deutschland relativ einfach zulassen, weil bisher (alte LTF mit 472,5 kg) ULs gemäß Zulassung max. 60 db laut waren und auch auf kurzen Pisten starten bzw. steil steigen können. Nachteil: Es dürfen auch wirklich nur ULs dort landen.

Das Fluggelände kann nach §6 bzw. §25 zugelassen werden. Genaue Infos hierzu findest Du bei den zulassenden Verbänden DULV und DAeC. Hier, als Beispiel, der Link zum DULV:

https://www.dulv.de/sites/default/files/Einfache_Seite_Files/merkbl_gelaenderichtlinien_14.pdf

Viel Erfolg!


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