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4. Dezember 2010: Von Thore L. an 
Diese Dänemarkkiste fand ich immer sehr suspekt. Es gibt die Regel im deutschen Steuerrecht, dass wer eine Handlung unternimmt, nur (!) um Steuern nicht zu entrichten (oder so ähnlich), wird so behandelt, als hätte es die steuermindernde Handlung nicht gegeben. Wem die Behörden nachweisen können, dass der Kauf über Dänemark nur dem Zweck diente, die Einfuhrumsatzsteuer zu sparen, der dürfte sich auf eine Nachzahlung gefasst machen.

Es gibt ganz tolle Möglichkeiten, die Einfuhrumsatzsteuer ganz legal nicht zu bezahlen. Abgesegnet von den deutschen Finanzbehörden. Mehr Infos gerne unter meiner eMail. ;))
4. Dezember 2010: Von  an Thore L.
Die meisten N-Flieger gehören ja dem Trust und nicht dem EU-Bürger. Der ist nur der, der das Ding fliegt. Der Trust hat das Flugzeug in die EU eingeführt, nicht der EU-Bürger. ich denke, das Problem tritt erst dann auf, wenn der Flieger auch EU-zugelassen werden soll.
6. Dezember 2010: Von  an Thore L.
>Diese Dänemarkkiste fand ich immer sehr suspekt.

Interessant, aber, bei allem Respekt, steuerrechtlich irrelevant. Im Ernst: Ich reagiere allergisch, wenn ein gutes Recht (und das ist es nun mal) von den lieben Fliegerkollegen am Stammtisch irgendwie als "dubios" erklärt wird. Das mit Dänemark war - wenn richtig gemacht - ebenso viel oder wenig "Steuertrickserei" wie die Anwendung der Pendlerpauschale oder das Absetzen des Arbeitszimmers. Es WAR einer der vielen Wege, die Umsatzsteuer ganz legal nicht zu bezahlen.
6. Dezember 2010: Von M Schnell an Thore L.
Hallo,

Die Dänen haben doch Besteuert,nur die Höhe dieser Steuer war der Knackpunkt 0% und das Deutsche Steuerrecht ist in diesem Punkt 2. Rangig.
Denn zunächst führen wir etwas in die EU ein,die Eu Richtlinie macht aber hier keine Unterschiede über welchen Mitgliedsstaat eingeführt wird.in diesem Einfuhrstaat müssen nun die entsprechenden Steuern abgeführt werden.(Der Einfuhrstaat ist dieser in welchem das LFZ das erste Mal in der EU landet..wenn ihr zielort das festland ist und sie in uk zwischenlanden müssten Sie dann die EU EinfuhrSteuer in UK entrichten.)
Erst ab hier ist das Deutsche Steuerrecht für uns 1.Rangig zu werten.Ab jetzt gelten die EU Internen Ein und Ausfuhr Regelungen in und aus den Unterschiedlichen Ländern.
Da inzwischen die Dänen dem Druck der Eu Staaten nachgegeben hat ist das Schlupfloch Dänemark ja sowiso Geschichte.
Ein Husarenstück das man sich erst mal trauen muß, ist allerdings ein Flugzeug zu zerlegen und als Zertifizierte Luftfahrzeugteile für den Privaten Markt zu überführen.
Wenn man sich die Bestimmungen für die zollrechtliche Behandlung solcher Teile und die Abkommen ansieht kann schon auf solche Ideen kommen...

Mfg: Sf23

Ps. ohne Gewähr
7. Dezember 2010: Von Thore L. an 
Schon klar, Frau Behrle, das war geltendes Recht in Dänemark.

Und diese Vorschrift war und ist Gesetz in Deutschland: wer eine Handlung ausschliesslich zu dem einen Zweck durchführt, eine Steuer nicht zu entrichten, wird so behandelt, als hätte er die Handlung nicht durchgeführt. Ich finde jetzt grade die entsprechende Vorschrift nicht, aber dass es die gibt, weiss ich...

Wenn ich also das Flugzeug ausschliesslich aus dem Grund über Dänemark eingeführt habe, um die deutsche Einfuhrumsatzsteuer zu sparen, könnte ich in die Röhre gucken...

Wär nicht das erste Mal, dass die Finanzämter allzu einfache Steuersparmodelle kippen.
7. Dezember 2010: Von  an Thore L.
Gilt das auch für Trusts? Soweit ich weiß, sind die N-maschinen alle in einem US-Trust und der Pilot in EU nur der, der das Ding fliegt aber "papiermaessig" nicht der Eigentümer.
7. Dezember 2010: Von Thore L. an 
Ein Flugzeug, das in der EU stationiert ist, unterliegt beim Import der Einfuhrumsatzsteuer - völlig unabhängig davon, wo der Eigentümer wohnt oder sitzt.

Den Hinweis: "das Ding gehört nem Ami" nehmen die Behörden meines Wissens nach recht sportlich. Ich würde mir da eine Steuerberatung zu gönnen!
7. Dezember 2010: Von  an Thore L.
Sie haben mich falsch verstanden. Nicht ein EU-Bürger hat das Gerät eingeführt, sondern der Trust.
8. Dezember 2010: Von Thore L. an 
Moin Herr Ehrhardt. Ich glaube nicht, dass ich Sie falsch verstanden habe. Wenn der Flieger in der EU ist und bleiben soll, muss der Eigentümer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Wenn das ein Trust ist, muss halt der Trust zahlen. Oder hilfsweise der, der grade im Flieger sitzt. Ich wurde schon 2x vom Zoll überprüft, ob bei meiner N Kiste alles bezahlt wurde...
8. Dezember 2010: Von  an Thore L.
Richtig, und der Trust hat in Dänemark 2008 die 0 % Mwst bezahlt. So wurde der Flieger in Dänemark eingeführt. Erster Flughafen in der EU muss dann allerdings Dänemark sein. Sonst ist die Mwst. wohl futsch.
8. Dezember 2010: Von Max Sutter an 
Aber wie weiter oben angetönt, scheint dieses Paradies inzwischen zu Ende zu sein, also sind weitere Erörterungen nur noch Nostalgie. Bleibt dann nur noch die Frage, ob das Finanzamt eine Handhabe hat, die so ergangenen Bescheide als noch nicht endgültig zu bezeichnen und damit noch ein wenig in die Mangel zu nehmen.

Diese Politik des nachträglichen Schreckens wird immer dann aktuell, wenn der Staat Geld braucht. Im Moment scheint das zum Glück nicht der Fall, sondern er hat noch zuviel davon. Sonst würde er es nicht ohne Not mit vollen Händen Banken, Bänkern und Bankrottstaaten hinterherschmeißen.
8. Dezember 2010: Von  an Max Sutter
alles luftbuchungen....wie im amiland...

bin nur mal gespannt, wann der staat die häuslebesitzer dazu verdonnert, eine zwangshypothek aufs eigne haus aufzunehmen und diese dem MoF zu übereignen....bestimmt bei rot-rot-grün...

mfg
ingo fuhrmeister
8. Dezember 2010: Von  an 
>Erster Flughafen in der EU muss dann allerdings Dänemark sein. Sonst ist die Mwst. wohl futsch.<

Auch da gab es Mittel und Wege - OPMAS zum Beispiel hatte das geregelt.
8. Dezember 2010: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
8. Dezember 2010: Von  an 
Es gab einen Weg über Schottland (WICK), musste man aber VOHER angeben. Sonst ging das auch nicht.

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