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7. Dezember 2010: Von Thore L. an 
Schon klar, Frau Behrle, das war geltendes Recht in Dänemark.

Und diese Vorschrift war und ist Gesetz in Deutschland: wer eine Handlung ausschliesslich zu dem einen Zweck durchführt, eine Steuer nicht zu entrichten, wird so behandelt, als hätte er die Handlung nicht durchgeführt. Ich finde jetzt grade die entsprechende Vorschrift nicht, aber dass es die gibt, weiss ich...

Wenn ich also das Flugzeug ausschliesslich aus dem Grund über Dänemark eingeführt habe, um die deutsche Einfuhrumsatzsteuer zu sparen, könnte ich in die Röhre gucken...

Wär nicht das erste Mal, dass die Finanzämter allzu einfache Steuersparmodelle kippen.
7. Dezember 2010: Von  an Thore L.
Gilt das auch für Trusts? Soweit ich weiß, sind die N-maschinen alle in einem US-Trust und der Pilot in EU nur der, der das Ding fliegt aber "papiermaessig" nicht der Eigentümer.
7. Dezember 2010: Von Thore L. an 
Ein Flugzeug, das in der EU stationiert ist, unterliegt beim Import der Einfuhrumsatzsteuer - völlig unabhängig davon, wo der Eigentümer wohnt oder sitzt.

Den Hinweis: "das Ding gehört nem Ami" nehmen die Behörden meines Wissens nach recht sportlich. Ich würde mir da eine Steuerberatung zu gönnen!
7. Dezember 2010: Von  an Thore L.
Sie haben mich falsch verstanden. Nicht ein EU-Bürger hat das Gerät eingeführt, sondern der Trust.
8. Dezember 2010: Von Thore L. an 
Moin Herr Ehrhardt. Ich glaube nicht, dass ich Sie falsch verstanden habe. Wenn der Flieger in der EU ist und bleiben soll, muss der Eigentümer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Wenn das ein Trust ist, muss halt der Trust zahlen. Oder hilfsweise der, der grade im Flieger sitzt. Ich wurde schon 2x vom Zoll überprüft, ob bei meiner N Kiste alles bezahlt wurde...
8. Dezember 2010: Von  an Thore L.
Richtig, und der Trust hat in Dänemark 2008 die 0 % Mwst bezahlt. So wurde der Flieger in Dänemark eingeführt. Erster Flughafen in der EU muss dann allerdings Dänemark sein. Sonst ist die Mwst. wohl futsch.
8. Dezember 2010: Von Max Sutter an 
Aber wie weiter oben angetönt, scheint dieses Paradies inzwischen zu Ende zu sein, also sind weitere Erörterungen nur noch Nostalgie. Bleibt dann nur noch die Frage, ob das Finanzamt eine Handhabe hat, die so ergangenen Bescheide als noch nicht endgültig zu bezeichnen und damit noch ein wenig in die Mangel zu nehmen.

Diese Politik des nachträglichen Schreckens wird immer dann aktuell, wenn der Staat Geld braucht. Im Moment scheint das zum Glück nicht der Fall, sondern er hat noch zuviel davon. Sonst würde er es nicht ohne Not mit vollen Händen Banken, Bänkern und Bankrottstaaten hinterherschmeißen.
8. Dezember 2010: Von  an Max Sutter
alles luftbuchungen....wie im amiland...

bin nur mal gespannt, wann der staat die häuslebesitzer dazu verdonnert, eine zwangshypothek aufs eigne haus aufzunehmen und diese dem MoF zu übereignen....bestimmt bei rot-rot-grün...

mfg
ingo fuhrmeister
8. Dezember 2010: Von  an 
>Erster Flughafen in der EU muss dann allerdings Dänemark sein. Sonst ist die Mwst. wohl futsch.<

Auch da gab es Mittel und Wege - OPMAS zum Beispiel hatte das geregelt.
8. Dezember 2010: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
8. Dezember 2010: Von  an 
Es gab einen Weg über Schottland (WICK), musste man aber VOHER angeben. Sonst ging das auch nicht.

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