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6. Dezember 2010: Von M Schnell an Thore L.
Hallo,

Die Dänen haben doch Besteuert,nur die Höhe dieser Steuer war der Knackpunkt 0% und das Deutsche Steuerrecht ist in diesem Punkt 2. Rangig.
Denn zunächst führen wir etwas in die EU ein,die Eu Richtlinie macht aber hier keine Unterschiede über welchen Mitgliedsstaat eingeführt wird.in diesem Einfuhrstaat müssen nun die entsprechenden Steuern abgeführt werden.(Der Einfuhrstaat ist dieser in welchem das LFZ das erste Mal in der EU landet..wenn ihr zielort das festland ist und sie in uk zwischenlanden müssten Sie dann die EU EinfuhrSteuer in UK entrichten.)
Erst ab hier ist das Deutsche Steuerrecht für uns 1.Rangig zu werten.Ab jetzt gelten die EU Internen Ein und Ausfuhr Regelungen in und aus den Unterschiedlichen Ländern.
Da inzwischen die Dänen dem Druck der Eu Staaten nachgegeben hat ist das Schlupfloch Dänemark ja sowiso Geschichte.
Ein Husarenstück das man sich erst mal trauen muß, ist allerdings ein Flugzeug zu zerlegen und als Zertifizierte Luftfahrzeugteile für den Privaten Markt zu überführen.
Wenn man sich die Bestimmungen für die zollrechtliche Behandlung solcher Teile und die Abkommen ansieht kann schon auf solche Ideen kommen...

Mfg: Sf23

Ps. ohne Gewähr

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