Ich hab's noch nicht konzentriert energisch mit meinen Repräsentanten und der CAA besprochen. Dieser holländische Verein der Selbstbauer, der sich jährlich in Texel trifft, https://www.nvav.nl/, wären wahrscheinlich die beste Quelle. Die haben wie die OUV sehr kompetente und nette LEute. Ob die sich aber 1-2h mit nem Ausländer hinsetzen, der kein Mitglied ist? Mal sehen...
Aus dem Gedächtnis:
-Die Bescheinigung der Airworthiness
-Die Bescheinigung, daß allen AD Folge geleistet wurde
müssen von einem zertifizierten "irgendwas"/Mechanic/Repair shop ausgestellt werden. Du als Halter nur, wenn Du die Qualifikationen hast.
Die Bescheinigungen dürfen höchstens sechs Monate alt sein (heresay)
Die Funktion von Transponder, Funk, Static, Kompass müssen alle 2 Jahre von einem geprüften Betrieb bescheinigt werden.
-Die Bescheinigung, daß die Wartung entsprechend den Herstellervorschriften geleistet wurde
-Die Bescheinigung der Flugstunden
können vom unqualifizierten Halter kommen.
Nicht zuletzt darf der Halter die Wartung durchführen.
Nach Ablauf der Airworthiness darf nicht geflogen werden (klar), Ausnahmegenehmigungen für Überführungen o.ä sind möglich, aber aufwendig.
BEarbeitungszeit der Behörde 1->3 Wochen, nach meiner Erfahrung 2 Wochen.
Es wird dann das Gütigkeitsdatum der abgelaufenen Luftüchtigkeit fortgeschrieben, so wie bei uns früher beim TÜV. Wenn Du die fälligen Arbeiten in eine andere Jahreszeit legen möchtest, mußt Du ab- und wieder anmelden (~1000€)