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10. Juni 2011: Von Alexander Stöhr an Max Sutter
erklärt alles nicht ein nachtflugverbot. oder man bleibt dabei, dass UL keine luftfahrzeuge sondern sportgeräte sind und der normale mensch nachts gefälligst keinen sport zu treiben hat.

da schließt sich der kreis, ob eine ZULASSUNG für nachtflug eigentlich erforderlich ist, es geht ja primär um die ausrüstung deswegen fahre mit meinem (nicht stvzo-tauglichen) rennrad auch nicht nachts herum.
10. Juni 2011: Von joy ride an Alexander Stöhr
"erklärt alles nicht ein nachtflugverbot. ... deswegen fahre mit meinem (nicht stvzo-tauglichen) rennrad auch nicht nachts herum."

für mich ist es für beide fälle von der historischen entwicklung ganz logisch: UL und rennrad sollte man nicht überfrachten - ergo auch nicht mit unnötigen nacktflugauflagen zusätzlich belasten.
im zeitalter von LED's und sonstigen errungenschaften bestimmt nochmal überdenkbar - beides. denn weder dem radelnden sportler noch dem fliegenden tun die 2-300 gramm was. und die transponder/motor/zellen-sicherheit ist sowieso unabhängig von der tageszeit, im gegenteil, sogar mit fallschirm besser in der nacht (solang man nicht bodennah sportelt ...)

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