Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. November 2008: Von Alexander Stöhr an RotorHead
Ähm, das größte Problem ist hier aber nicht angesprochen worden. Die vorgeschriebene Mindest-Cetanzahl kann nicht eingehalten werden, da die Ermittlung der Cetanzahl nach Angaben von Exxon nicht zur Qualitätssicherung gehört. Mit anderen Worten, sie können KEINE belastbare Aussage über das Startverhalten in der Höhe oder bei bestimmten Temperaturen machen.
Witzigerweise wird im militärischen Bereich sehr wohl eine Cetanzahl (-bereich) für JP8 gefordert. (37-43) Wenn ich mir dann nach der Verwaltungsvorschrift der 10. BImSchV den unteren Ablehnungsgrenzwert für die Cetanzahl bei der Überprüfung von Dieselkraftstoff anschaue (je nach Verfahren 48,5 oder 50,7) und noch im militärischen Papier die Viskositäten beider Referenztreibstoffe (referee diesel fuel zu referee JP8) dann kommt man unweigerlich zu dem Schluß, daß es sich hierbei um artverwandte jedoch unterschiedlich definierte Kraftstoffe handeln muß.

Also: auch wenn der Treibstoff A-1 sich meinetwegen bedingt eignet, warum ist er so kältebeständig? Bestimmt nicht weil er 1:1 ersetzbar ist mit Dieselkraftstoff nach EN 590. Vergleichen Sie einfach die Werte im Dokument, und Sie werden feine Unterschiede feststellen.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang