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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. November 2007: Von RotorHead an 
Für eine allgemeine Außenlandegenehmigung sollte zumindest der Flug einen geschäftlichen Hintergrund haben, es wird jedenfalls nicht gefordert, dass der Hubschrauber gewerblich betrieben wird. Der Pilot muss jedoch mindestens eine CPL(H) haben.
2. November 2007: Von Alexander Stöhr an RotorHead
Genau diese Punkte sind Einschränkungen, die für das Konzept hinderlich sind. Oben sind Bedingungen genannt worden, welche erfolgsentscheidend sind.
- mindesthöchstgeschwindigkeiten 130km/h (Straße) und 150km/h (Luft)
- Konversion (Umrüstung) innerhalb einer halben Stunde mit hohem Automatisierungsgrad (Komfort und Sicherheit)
- gemessen an den bekannten Systemen gewohnte Fahr- und Flugeigenschaften und Verfahren
Sicherheit und Komfort sind die zwei Hauptfaktoren, welche über Alltagstauglichkeit eines Systems entscheiden. Ich denke, es ist in erster Linie von Bedeutung, daß genaue Mindestanforderungen definiert werden, an denen man einen hohen Nutzungsgrad sowie eine Hohe Begehrtheit ablesen könnte, sprich; ein Gerät, das DAS kann, will ich unbedingt! Anhand dieses "Lastenheftes" werden sich schon findige Unternehmer dranmachen Produktvorschläge zu entwickeln.

Die Notverfahren werden sich an den technischen Eigenschaften des Produktes orientieren. Ob das Ding jetzt Miniflügel hat und mit einem einholbaren Lenkschirm gestartet und gelandet wird oder der Rotor aufblasbar ist, ist irrelevant. Jedes Produkt durchläuft eine Gefahrenbeurteilung bei seiner Zulassung. Solche Fragen sind leider nicht zielführend.

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