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14. Juni 2012: Von  an Flo Re
Naja. Erstens gibt es keine Vorschrift für ein nachweisbares Wetterlogin. Bei einem Ramp Check wird man also ohne auskommen. Wenn was passiert, wird man irgendwie nachweisen müssen, dass man sich vorbereitet hat. Aber da gibt's ja auch Browser-Verlauf und Cache und mehr. Es muss ja nicht DWD sein.

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