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18. Oktober 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

Sie haben ja Recht mit dem, was Sie schreiben,und gegen eine plakative Aktion ist ja auch nichts einzuwenden. Die Begruendung dieser Petition ist aber irgendwie daneben:

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Begründung:
So lange es keine vergleichbaren Personen- und Taschenkontrollen wie bei den Sicherheitsbereichen der Flughäfen gibt, sind alle Personen, denen Zutritt gewährt wird, ausnahmslos einer solchen ZÜP nach dem Vorbild des LuftSiG zu unterziehen, um einen vergleichbaren Sicherheitsstandard wie auf Flughäfen zu erreichen.
Diese Maßnahme dient der Sicherheit unserer Volksvertreter und unseres Staates, um einen terroristischen Anschlag auf die politischen Zentren der BRD oder eine Entführung von führenden Politikern zu verhindern.
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Wenn schon, dann haette die Petition doch darauf abheben muessen, dass wir unsere Volksvertreter fuer unzuverleassig halten, oder?

Viele Gruesse,

M. Stock

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