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30. Juli 2014: Von Olaf Musch an Thomas Magin Bewertung: +1.00 [1]
Ich glaube, wir müssen ein wenig trennen:

VFR: Es kann doch nicht sein, dass jemand, der die AIP noch abonniert hat, und alle 28 Tage die SUPs und die Korrekturnotizen für die ICAO-Karten (ebenfalls in der AIP enthalten) auch auf das Papier überträgt, plötzlich mit "ungeeigneten" Karten fliegt, nur weil er weder Besitzer eines iPad ist, noch ein Moving Map System in seinem Flieger hat.
=> Alle mal wieder auf den Teppich.
Papier _kann_ fehlerhaft sein, ist es vielleicht auch recht häufig, muss aber nach wie vor als geeignet im Sinne der Flugvorbereitung und -durchführung gelten können.

Dass es sinnvoll sein kann, elektronische Mittel zur Hilfe zu nehmen, ist das Eine, aber kein Anwalt/Richter wird einem "paper only"-Flieger nach derzeitiger Rechtslage das Fliegen verbieten können/wollen.

IFR: Die LowLevel IFR Streckenkarte für Deutschland ist Bestandteil des VFR-AIP Abos, und der Rest ist mir doch Wurscht ;-)

Olaf
30. Juli 2014: Von Lutz D. an Olaf Musch
Hallo Olaf,

natürlich ist eine so aktualisierte Karte geeignet.
Wenn sie keinen Fehler im Sinne einer Abweichung zur AIP enthält ;)
Das kann man drehen und wenden wie man will, wenn man nicht einen Dritten in Haftung nehmen will.

Man kann das leicht an einem abstrusen Beispiel illustrieren.
Du fliegst nach einer aus Deiner Sicht gewissenhaft aktualisierten Karte (Medium egal), diese enthält ein ED-R nicht, das in der AIP enthalten ist, Du fliegst gegen Gegenstand XY, Dein Passagier wird schwer verletzt. Wer zahlt?


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