Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

24. März 2014: Von Carmine B. an Jan Brill
Bin jetzt zugegebenermassen etwas verwirrt. LISA Berlin ist doch IFR zugelassen, hat meines Wissens jedoch ausschließlich einen Wing Leveler an Bord.

Ist jetzt für die Zulassung das Regelwerk des Landes in dem LISA betrieben wird relevant oder gilt das Regelwerk der FAA für den IFR Betrieb?

Da ich plane, LISA Berlin in der nahen Zukunft öfter mal nach IFR zu bewegen, jedoch nicht regelhaft einen Co mit AZF verfügbar habe, wäre das schon ein wichtiges Detail.

Gruß,
Carmine
24. März 2014: Von Philipp Tiemann an Carmine B.
Die Lisas haben einen Zweiachs-AP.

Unabhängig davon steht die (deutsche) Forderung eines AP steht in der LuftBO, welche grundsätzlich nur für D-registrierte Lfz. gilt. Es verhält sich daher beim AP anders als bei B-RNAV, DME, etc. welche durch die FSAV (gilt dür den deutschen Luftraum) bedingt sind.

Wie schon gesagt: EASA sieht wiederum grundsätzlich (in Part-FCO) gar keinen Autopiloten vor, daher stellt sich die Frage, was zukünftig in dieser Angelegenheit mit der LuftBO passiert. Die Erfahrung sagt: gar nichts.

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang