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24. März 2014: Von Philipp Tiemann an Carmine B.
Die Lisas haben einen Zweiachs-AP.

Unabhängig davon steht die (deutsche) Forderung eines AP steht in der LuftBO, welche grundsätzlich nur für D-registrierte Lfz. gilt. Es verhält sich daher beim AP anders als bei B-RNAV, DME, etc. welche durch die FSAV (gilt dür den deutschen Luftraum) bedingt sind.

Wie schon gesagt: EASA sieht wiederum grundsätzlich (in Part-FCO) gar keinen Autopiloten vor, daher stellt sich die Frage, was zukünftig in dieser Angelegenheit mit der LuftBO passiert. Die Erfahrung sagt: gar nichts.

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