Veränderte Konditionen beim Medical - Aktueller Zwischenstand, Info VC
"Nach Intervention der VC kam es im Mai zu einem
Treffen zwischen Bundesverkehrsministerium, LBA und dem
Bundesdatenschutzbeauftragten. Dies zeigt, welche Bedeutung unseren
Bedenken in der Sache beigemessen wurde.
Aktuell haben wir ein Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium erhalten,
dessen wesentlichen Inhalt wir untenstehend zitiert haben.
„Die „Einwilligung“ der Bewerber wird in Zusammenarbeit zwischen
Bundesverkehrsministerium und dem Datenschutzbeauftragten überarbeitet
werden. Sofern uns eine endgültige Fassung vorliegt, werden wir Sie
wieder informieren.“ (…)
„Grundsätzlich sollen keine vollständigen medizinischen Unterlagen an
das LBA übermittelt werden. Zur Übermittlung sind lediglich das
„Antragsformular“ und der „Medizinische Untersuchungsbericht“
angedacht (siehe AMC1 ARA.MED.135(b) und (c)) Auch hier soll mit dem
Datenschutzbeauftragten darüber noch diskutiert werden, wie umfangreich
diese obligatorische Datenübermittlung aussehen soll.“ (…)
„Es ist auch vorgesehen, im Falle einer Verweisung, nur die medizinischen
Daten zu übermitteln, die zu dieser Verweisung geführt haben.
Selbstverständlich bleiben alle medizinischen Daten bei den Ärzten, die
diese 10 Jahre lang aufzubewahren haben.“ (…)
„Die Anamnese in der „Familienvorgeschichte“ im Antragsformular wird
gestrichen.“ (…)
„Im Falle einer Anfrage zu Aufsichtszwecken kann das LBA nach
Einwilligung der betroffenen Probanden sämtliche medizinischen Unterlagen
beim flugmedizinischen Sachverständigen anfordern.“
Zusammenfassend kann man feststellen, dass unsere Intervention erfolgreich
war. Unserer Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung wurden
geteilt, es ist eine Anpassung des Formulars angedacht. Wir gehen davon
aus, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis eine finale
Fassung ausgearbeitet wurde. Wir denken aber, dass sich unser Einsatz an
dieser Stelle im Sinne unserer Mitglieder mehr als gelohnt hat.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich
informiert. Hierzu wird auch in der kommenden VC Info ein interessanter
Artikel erscheinen.
Ihre VC"
Quelle: VC, AG MED