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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. März 2012: Von RotorHead an Sebastian Willing
Eine EU-Verordnung muss nicht per NfL veröffentlicht werden, um gültig zu sein. Gleiches gilt für deutsche Regelwerke.

Interessant ist, dass ein deutsches Ministerium bzw. eine deutsche Bundesbehörde eine EU-Verordnung außer Kraft setzen möchte, indem eine lediglich in Aussicht gestellte - also eben noch nicht rechtskräftige - Option genutzt wird, und dieses wohl auch bisher nicht in den offiziellen Organen veröffentlicht wurde. - Offizielle Organe sind das Amtsblatt der EU bzw. das Bundesgesetzblatt.

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