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31. Oktober 2011: Von Alfred Obermeier an Guido Warnecke

Hi Guido,

PuF/Jan Brill berichtet hier von einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Langen.
Gerichtsverhandlungen sind genrell öffentlich ,in Ausnahmefällen kann bei Zeugenvernehmungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Jeder Zeuge gibt öffentlich seinen Namen, sein Alter und seine ladungsfähige Adresse an. Jeder Zuhörer kann dies hören oder mitschreiben.
Hätte hier ein schutzwürdiges Interresse der Zeugen vorgelegen, hätte der Richter für die Zeugenaussagen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dies war nicht der Fall, daher sehe ich überhaupt keinen Grund die Namen von Zeugen oder die Namen der Prozeßbeteiligten zu verschweigen.

Ich stimme Dir zu mit Namensnennungen zurückhaltend zu sein, wenn Internas oder Namen aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen zitiert werden.
Beste Grüße


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