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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Juni 2011: Von  an Jan Brill
hallo herr brill,

ist denn in der EU-gesetzgebung nicht vorgeschrieben, daß für solche gesetze eine sog. "machbarkeits-studie" vorgeschaltet ist um die "DVO" entsprechend danach zu formulieren?

ich habe in erinnerung, daß es der leitsatz der eu-gesetzgebung einmal war, länderübergreifend zu prüfen, ob gesetze überhaupt anwendbar sind!

vielleicht verstoßen die eu-gesetzgeber permanent gg diese selbstauferlegte "vordenke"...

mfg
ingo fuhrmeister
2. Juni 2011: Von Jan Brill an 
ist denn in der EU-gesetzgebung nicht vorgeschrieben, daß für solche gesetze eine sog. "machbarkeits-studie" vorgeschaltet ist um die "DVO" entsprechend danach zu formulieren? Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. Und selbst wenn: "Machbar" ist das sicher was in der 300/2008 und 185/2010 steht. Sie müssen nur eben alles was gewerblich unterhalb King Air B200 mit spezialverstärkter Cockpittür fliegt stillegen und dann die meisten kleinen Landeplätze zu Fußballfeldern machen oder zur Hochsicherheitsweide mit Ausweiskontrolle umrüsten.

Geht bestimmt. Halte ich nur eben nicht für wünschenswert.

jb

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