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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Dezember 2008: Von  an Jan Brill
Ich denke man sollte die Rechte der Nutzung eines Verkehrslandeplatzes mit dem Status einer Bundesstrasse vergleichen,als Infrastruktur des Landes.



###-MYBR-###
4. Dezember 2008: Von  an 
Hallo Jürgen,

Zitat:
"Das Wort:Betriebsflugleiter (BFL) impliziert er leitet den Verkehr!! Ist so nicht richtig! Müßte man ändern,führt zu mißverständnissen wie bereits von der BFU bemängelt wurde."

Nur der Form und Info halber:

Es gibt KEINEN Betriebsflugleiter!

FL = Flugleiter (Platzhalterangestellter, zuständig AUF dem Flugplatz)

BfLA = Beauftragter für Luftaufsicht (= von der Luftfahrtbehörde bestallter Flugleiter mit erweiterten Befugnissen, §29 LuftVG)

SfLA = Sachbearbeiter für Luftaufsicht (=Angestellter der Luftfahrtbehörde mit allen Befugnissen in diesem Bereich)

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass selbst ALLE Anweisungen eines Fluglotsen (z.B. der DFS) "luftaufsichtliche Verfügungen" im Sinne des Gesetzes sind!

Grüße,
TS
4. Dezember 2008: Von  an 
*Nur der Form und Info halber:

Es gibt KEINEN Betriebsflugleiter!*

...Wenn ich mich nicht irre es gibt ihn seit ca 70Jahren nicht mehr.
In diversen schriftstücken über den Flugzeugbau in der NS Zeit ist oft von einem "Betriebsflugleiter"die Rede.
So wie ich das Rausgelesen habe,hatte der allerdings weniger die Aufgabe "Flüge zu Leiten"sondern vielmehr "Testflugtermine"zu koordinieren...bzw dafür zu sorgen das vor einem Test oder "Betriebsflug"auch alle anforderungen erfüllt waren und die entsprechenden Stellen Informiert wurden.
(wär ja peinlich gewesen,wenn die WH zb den Me 262 Prototypen bei der Erprobung vom Himmel gepustet hätte,weil man ohne die Flugabwehr zu informieren losgetestet hat).

Wie gesagt..das sind zum Teil Spekulationen,da in den von mir (vor längerer Zeit)eingesehenen Unterlagen zwar immer wieder die Rede von einem Betriebsflugleiter war aber die Aufgaben nicht explizit genannt wurden.Sollte ich also daneben liegen Bitte ich um richtigstellung.
4. Dezember 2008: Von  an 
Hallo Thomas & Marco,

Danke für den Hinweis! Ich werde das ändern.
Fundierte Kenntnisse sind sehr wichtig für die Community.

MfG
Jürgen
4. Dezember 2008: Von  an 
hmm...net wirklich....ab und zu mal nonsens Verzapfen hält ein Forum in schwung ;-)
4. Dezember 2008: Von Max Sutter an 
Betriebsflugleiter hört sich so etwas an wie Uriellas flugraumkörper ;-)
4. Dezember 2008: Von  an Max Sutter
..oder es handelt sich schlicht um eine Betriebs Flug Leiter...
4. Dezember 2008: Von Andreas Ni an 
Das ist doch gaaanz einfach: Ich fliege mein Fugzeug und Leitern fliegen ihre Türme. Oder??
4. Dezember 2008: Von  an Andreas Ni
öhmm..oder so...
4. Dezember 2008: Von  an Andreas Ni
Würde ich ja gern mal sehen wie so'n Tower durch die Luft fliegt.Ist besimmt sehr spektakulär!
Vielleicht gibts ja schon etwas in youtube?
4. Dezember 2008: Von Max Sutter an 
Sie können geholfen werden.

Der da ist noch schöner.

Jetzt zufrieden?
4. Dezember 2008: Von  an Max Sutter
Gröl hahaha Klasse! Super!
Danke Max
4. Dezember 2008: Von Max Sutter an 
Also ehrlich, mir stinken die teilweise selbstherrlichen Flugleiter auch, aber muss man sich dann gleich vorstellen, dass der Tower ... Jedenfalls wäre unter diesem Aspekt der Tower in Koblenz nicht lange stehen geblieben ...
4. Dezember 2008: Von Max Sutter an 
Von dem gibts anscheinend kein Video, zumindest nicht auf YouTube.
5. Dezember 2008: Von  an 
ich wurde dieses Jahr schon 2 mal kontrolliert, macht richtig Spaß wenn man dem gefrusteten Türmer auch noch die Flugvorbereitung mit W&B zeigen kann.

Kontrollen sind notwendig und bringen für uns alle auch Vorteile!
Schikane,Gängelei,Bundeswehr-Style kommen nicht gut an und dienen dazu dem Piloten die Lust auf's fliegen zu verderben.
Und genau diese Gruppe von BfL/FL ist auch gegen FoF.
6. Dezember 2008: Von  an 
Hallo Thomas,

der §70 LuftVG Hauptflugbuch,
gibt dem FL nur Kompetenz bezüglich des Hauptflugbuches Daten zu speichern und überträgt nicht automatisch die volle Luftaufsicht auf den FL.

Der FL ist nach §29LuftVG nicht voll mit im Boot!!

Der § 70 ist keine Hintertür um aus dem FL ein BfL zu machen.


In der NfL I 236/00 wird gesagt,dass die geeignete Person nach § 29 LuftVG Absatz 2 der BfL ist,sonst niemand.

MfG
Jürgen

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