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16. August 2008: Von  an Charly Schorr
...Das schlimme an der ganzen Sache mit dem Regelungs wahn ist ja nur,das man ja glaubt uns damit was gutes zu tun,in dem man uns von vorn bis hinten überwacht,damit uns nur nix geschieht...
Kommt warscheinlich soweit das wir auf Überlandflügen immer begleitung von nem SAR Heli und nem Löschflugzeug brauchen,das falls wir Runter Fallen noch was zum Einbuddeln oder Verknacken übrig bleibt...Fazit ist ja eindeutig: Knallen 3mal täglich 50Autos Zusammen,wird der mist weggeräumt und es gibt drei minuten Bericht in den Medien.3mal im Jahr ein Flugzeug runter,Gibt das ein Wochenlanges Spektakel wie gefählich das doch ist.. und die Moral von der Geschicht?? Autofahren lohnt sich nicht... Ich bin für absolute Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer...Ich Fordere Ampeln an Flugplätzen und Verkehrsleiter an jeder Ortseinfahrt inc. Führung von "ReichsVerkehrsbüchern"Fahrtplanungs Pflicht und selbstverständlich das führen von Fahrtenbüchern..wo wir dabei sind(und die Pannen statistik ansehen)Nachweispflicht ALLER Reperaturmaßnahmen an Fahrzeugen und Pflicht alle Kundendienste durchzuführen...
17. August 2008: Von Oliver Giles an Charly Schorr
Sie haben in der Tat sehr Recht mit ihren Feststellungen.
Wie wir hier D-land nochmal die Kurve kriegen sollen,in Richtung einer sinnvollen-weil liberalen-Deregulierung,weiß ich auch nicht.
Es scheint,daß alle Maßnahmen die ergriffen werden,günstigstenfalls die hypertroph-maligne Überregulierung etw.verlangsamen.
Als Individuum-so erscheint es mir-komm´ich aus der Nummer nur noch heraus,indem ich mich an Goethe halte,und bei Nichtgefallen der Gesetze den Bereich verlasse wo sie gelten.
(wurde das weiter vorne nicht schonmal zitiert?)
Daß bei so einem Thema der Thread evtl.Frustrationsentladungen und "smarty panting"anzieht,läßt sich wohl nicht ganz vermeiden.
Blues´s reply an Sie trifft´s auch schon gut...
Naja,wie auch immer,

mfG OLVIS
17. August 2008: Von Michael Höck an Oliver Giles
Kein vernünftiger Luftfahrzeugführer braucht die Luftaufsicht.

Leute wie Herr Duske brauchen anscheinend das "gute Gefühl" der Überwachung. Soll Er sich jeweils für seine Flüge einen mieten. Dann gehts Ihm besser und ein Anbieter von "StundenBfL´s" kann sich etablieren, für die ewig gestrigen.

Für die normalen unter uns bleibt wenig Hoffnung, das sich die Ministerialbürokratie hier bewegt. Vllt. kommt ja doch irgendwann eine Europäische Richtlinie, die man dann einklagen kann...

Dieses Sommer in Schweden: Flugplatz Skövde offiziell geschlossen - trotzdem gelandet (Unicom), nach der Landung FPL telefonisch geschlossen. Zettel mit Rechnugnsanschrift in den Kasten. 3 Stunden wieder gestartet, einziger Verkehr ausser uns eine Dimona.

Völlig undramatisch, völlig unbürokratisch und trotzdem safe.
PS: war mit nem 13 Tonnen Jet.

Bei den Frenchies geht das auch, bei den Engländern ebenfalls. In ganz Skandinavien sowieso.
Nur wir, wir können das nicht dürfen?
17. August 2008: Von Thomas Borchert an Michael Höck
>das man ja glaubt uns damit was gutes zu tun,in dem man uns von vorn bis hinten überwacht,damit uns nur nix geschieht...<

Wer ist denn in diesem Satz bitte "man"? Das wäre mir echt neu, dass irgendeine "überwachende" Regulierung in der Luftfahrt damit auch nur im Ansatz zu tun hätte - oder auch nur, dass ein regulierender das behauptet.

Den meisten Politikern sind wir "kleinen" Flieger schlicht egal, bis sich aus uns politisches Kapital schlagen lässt. Und das geht immer dann, wenn sich eine Mehrheit mit "Maßnahmen" beeindrucken lässt. Und diese Mehrheit sind leider nie wir. Also geht's immer zu unseren Ungunsten aus.

Mit mehr Sicherheit hat das nie zu tun...
18. August 2008: Von  an T. Pott
Da bin ich ja auch eingetreten.
MfG
K-H
18. August 2008: Von  an Thomas Borchert
§ 29 Luftverkehrsgesetz
(1) Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) ist
Aufgabe der Luftfahrtbehörden und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle. Sie
können in Ausübung der Luftaufsicht Verfügungen erlassen. Maßnahmen zur Abwehr von
Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Fluglärm oder
durch Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung von Flugplätzen dürfen
nur im Benehmen mit den für den Immissionsschutz zuständigen Landesbehörden getroffen
werden.
----------------------------------------------------------
§22 Luftvo
(2) Flugplatzverkehrszone ist ein um einen Flugplatz oder um mehrere Flugplätze
gemeinsam zum Schutz des Flugplatzverkehrs festgelegter Luftraum von bestimmten
Abmessungen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen legt
die Flugplatzverkehrszonen fest und gibt sie im Verkehrsblatt - Amtsblatt des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland -
oder in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt.

Nunja kann man natürlich jeder auffassen wie er will...aber das wäre "Man".... ;-) "Rosarote Brillen für die Luftfahrt sollen ja dieses Jahr der Verkaufsschlager sein"

Mfg: M-S

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