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18. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an 
Nicht so schnell aufgeben!

BND, MAD, BKA, BZKA sind alles Bundesbehörden, die in diesem Fall den RPs zuarbeiten.
Aber es sind Bundesbehörden.

Konrad
20. Februar 2006: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

Zitat:
"BND, MAD, BKA, BZKA sind alles Bundesbehörden, die in diesem Fall den RPs zuarbeiten.
Aber es sind Bundesbehörden."
Zitat Ende

RICHTIG!
Aber wie ich bereits ausführte, greifen hier die separaten Gesetze mit den darin enthaltenen Auskunfts- und Inforamtionspflichten, z.B. das Bundesverfassungsschutzgesetz.

Mit dem IFG ist hier wohl recht wenig anzufangen...
###-MYBR-###Grüße,
TS###-MYBR-###
24. Februar 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

ich habe mir bereits die Muehe gemacht, alle in dem ZUeP-Antrag genannten Behoerden anzuschreiben und Auskunft gemaess P19 BDSG zu fordern. Den ZUeP-Antrag habe ich jeweils beigelegt, um den Grund dafuer plausibel zu machen.

Der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und das Bayerische Landesamt fuer Verfassungsschutz haben mir relativ schnell und problemlos mitgeteilt, dass sie nichts ueber mich wissen.

Der militaerische Abschirmdienst hat mir mitgeteilt, dass das BDSG fuer ihr Amt nicht gilt, sondern ein MAD-Gesetz (Aha. Ich dachte immer, ein Bundesgesetz wie das BDSG gilt fuer alle, auch fuer Behoerden ..).
Jedenfalls hat mir ein Oberst gnaedigerweise im Rahmen "pflichtgemaesser Ermessensausuebung" dann doch mitgeteilt,dass ueber mich dort weder "Daten in Dateien noch in Akten gespeichert sind".

Das Zollkriminalamt hat es sich leicht gemacht und mir geschrieben, dass ich nicht den richtigen Paragraphen des BDSG fuer mein Auskunftsersuchen herangezogen haette (ich hatte denen versehentlich P34 genannt). Da muss ich wohl erst einmal einen Anwalt meine Auskunftsersuchen formulieren lassen, denn so ein Fehler kann einem Nichtjuristen schon mal passieren.....

Das Bundesamt fuer Verfassungsschutz hat mir geschrieben, so geht's schon mal ueberhaupt nicht. Erstens gilt auch fuer sie das BDSG nicht, sondern ein Bundesverfassungsschutzgesetz, und darin steht, dass ausser einem "besonderen Auskunftsinteresse" auch einen "dargelegter Sachverhalt" erforderlich ist, "der nach Ihrer Auffassung zu einer Speicherung von Daten zu Ihrer Person beim BfV gefuehrt haben koennte". Tja, so einen Sachverhalt kann ich tatsaechlich nicht anbieten, und damit ist das BDSG schon wieder mal ausgehebelt. Die sagen mir einfach nichts.

Dann war da noch "Die Bundesbauftragte fuer die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". Wir ahnen es schon: Nein, das BDSG gilt fuer diese Behoerde natuerlich nicht, da gibt es ein StUG. Immerhin haben sie mir einen Antrag auf Auskunft beigelegt. Auf die erforderliche "Beibringung einer Identitaetsbescheinigung" weisen sie aber noch ausdruecklich hin.

Fazit: Wenn man in Deutschland wissen will, was in Behoerden alles ueber einen selbst gespeichert ist, wird gemauert. Das BDSG ist fuer zahlreiche Bundesbehoerden durch irgendwelche anderen Gesetze schlicht ausser Kraft gesetzt, und in diesen anderen Gesetzen sind immer irgendwelche Huerden und Fallstricke eingebaut.

Ich werde diese Auskunftsersuchen trotzdem bis zum Ende durchziehen, denn ich habe was vom BfV gelernt: Eine letzte Chance hat die "Luftsicherheitsbehoerde" bei mir noch. Wenn sie mich zueppen wollen, koennen sie bei mir jeweils einen Antrag stellen, in dem sie hinreichend begruenden, dass sie von einer bestimmten Behoerde einen Auszug ueber mich wollen. Wenn mir die Begruendung schluessig erscheint, fordere ich diesen Auszug an und schicke ihn der "Luftsicherheitsbehoerde".

Warum sollen nur Behoerden die Buerger am Nasenring durch die Manege ziehen? Drehen wir's doch einfach mal um ;-)

Viele Gruesse aus Banana Republic,

Michael

P.S.: Dein Hinweis auf die nicht vorhandene Luftraumsperrung ueber Turin hat wohl doch etwas bewirkt:

https://www.c6-magazin.de/news/olympische_winterspiele_2006/001174.php

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