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21. September 2005: Von Klaus-Peter Hoffmann an Maurice Konrad
Hallo Herr Konrad,

herzlichen Dank für die ausführliche Darstellung.

Ich hatte noch den Gedanken, dass mit der Antragsanforderung auch gegen GG Art 3 (3) verstossen wird, wonach niemand wegen u.a. seiner Heimat benachteiligt werden darf. Weil wohl einige RP erst die Durchführungsverordnung abwarten, bin ich aufgrund meines Wohnsitzes (Heimat) wohl benachteiligt, wenn "mein" RP schon vorher handelt.

Ich nehme an, Sie sind vom jur. Fach, deshalb hätte ich noch 2 Fragen dazu:
1. Tätereigenschaft
Die üblichen Behördenbriefe haben den Kopf "Der Stadtdirektor", "Der Oberkreisdirektor" oder ähnlich. Meine Aufforderung trägt aber den Briefkopf "Bezirksregierung" und ist verwirrenderweise aber trotzdem in der behördlichen Ich-Form geschrieben. Es könnte also davon ausgegangen werden, dass mir doch der "Regierungspräsident" schreibt. Wäre es deshalb nicht richtiger, die Anzeige gegen diesen und gegen Unbekannt zu richten, anstatt gegen den Sachbearbeiter und/oder Vorgesetzten?
2. Adressat der Anzeige
Ich weiss nicht, ob es dazu Vorschriften gibt. Muss ich diese an die Stawa meines Wohnsitzes richten (ich befürchte da, einige Ratlosigkeit anzurichten) oder kann ich die gleich an die Stawa des Regierungssitzes geben?

Wäre nett, wenn Sie dazu noch mal kurz was schreiben könnten.

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