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14. August 2005: Von Stefan Jaudas an Bernd Kramer
Hallo Herr Kramer,

wenn die tatsächlich von "jährlicher Überprüfung" reden, einfach mal mit einem Termin nach der Rechtsgrundlage fragen ("verbindliche Auskunft bis 28. August 2005"). Und dann ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde, oder ähnliches.

Diese Wiederholungsfristen sind nämlich meines Wissens noch nirgends geregelt, und Behörden dürfen sowas meines Wissens nicht selber aus eigener Machtvollkommenheit festlegen, dazu gibts den Gesetzgeber. Aber ich bin kein Jurist.

Weitere Infos unter
www.jar-contra.de
www.streckenflug.at/phorum
###-MYBR-###Gruß

StefanJ

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