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Luftrecht und Behörden | muß ich mir das gefallen lassen?  
27. August 2026 14:27 Uhr: Von ingo fuhrmeister  Bewertung: -1.00 [3]

ich bin letztens in ein nicht gerade mit der EU befreundetes ausland gereist...mit zwischenstopp in einem andren nicht-eu-land...alles ging ohne probleme. beim kofferöffnen habe ich eine durchsuchungsbeschluß des königl. bayr. aviator-kontors gefunden, der mich informiert, daß ein airline mitarbeiter und atlatus vom o.a. institut meinen koffer geöffnet haben, weil...

habe ich ein recht zu erfahren, wie das bild aufm xray aussah und wie sie dazu kommen, einen harmlosen schraubenzieher als kriegswaffentauglich einzustufen? habe ich ein recht, das bild einzusehen? denn das sollte ja gem. vorgangs# irgendwo gespeichert sein...oder habe ich als bürger kein recht darauf?

27. August 2026 14:52 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an ingo fuhrmeister Bewertung: +10.00 [12]

"Muß ich mir das gefallen lassen"

Ja

27. August 2026 18:21 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Ohne fundiertes Wissen dazu: ich denke, dass es für die Amtshandlung nicht erforderlich ist, ein entsprechendes Bild zu speichern. Ein (begründeter) Verdacht sollte reichen, dass ein - höchstwarscheinlich verbeamtetes oder auf Weisung eines Verbeamteten agierendes - Organ tätig wird. Und mit der Nachricht, die Du im Koffer vorgefunden hast, ist auch der Informationspflicht dem Besitzer gegenüber Genüge getan. Offenbar war ja nix zu Beanstandendes drin. Wenn die etwas zu Beanstandendes gefunden hätten, wärst Du diesbezüglich sicher nicht mit einem Zettel in Deinem Koffer informiert worden...

27. August 2026 18:47 Uhr: Von Michael Söchtig an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

https://youtube.com/shorts/yREWc0R04QU?is=-lTc5Y-s-95YTy7h

Hier das Verfahren. Die Rechtsgrundlage muss ich gucken, aber ja, dürfen die.

27. August 2026 18:50 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
§ 5 Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden

(1) Die Luftsicherheitsbehörde kann Personen, welche den Sicherheitsbereich des Flugplatzes betreten haben oder betreten wollen, durchsuchen oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen. Sie kann Gegenstände durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen, die in diese Bereiche verbracht wurden oder werden sollen. Die Luftsicherheitsbehörde kann die Orte, an denen die Sicherheitskontrollen stattfinden, durch bewaffnete Polizeivollzugsbeamte schützen, die Sicherheitsbereiche des Flughafens bestreifen und gefährdete Flugzeuge durch bewaffnete Standposten sichern.
(2) Die Luftsicherheitsbehörde kann Fluggäste, Mitarbeiter der Flugplatzbetreiber, der Luftfahrtunternehmen und anderer Unternehmen sowie sonstige Personen, welche die Luftseite des Flugplatzes betreten haben oder betreten wollen, insbesondere anhalten und aus diesen Bereichen verweisen, wenn diese Personen
1.
ihre Berechtigung zum Betreten nicht nachweisen,
2.
eine Durchsuchung ihrer Person und mitgeführter Gegenstände oder deren Überprüfung in sonstiger geeigneter Weise vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs durch die Luftsicherheitsbehörde nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen ablehnen oder
3.
in § 11 Abs. 1 genannte Gegenstände oder sonstige Gegenstände, die bei der Durchsuchung oder Überprüfung festgestellt werden und die sich zu Angriffen auf Personen oder zur Beschädigung von Luftfahrzeugen eignen, nicht außerhalb des Sicherheitsbereichs des Flugplatzes zurücklassen oder nicht dem Luftfahrtunternehmen zur Beförderung übergeben.
(3) Die Luftsicherheitsbehörde kann Fracht, aufgegebenes Gepäck, Postsendungen und sonstige Gegenstände, die in Sicherheitsbereiche des Flugplatzes verbracht wurden oder verbracht werden sollen, nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen. Bei Postsendungen findet Satz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass diese nur geöffnet werden dürfen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass sich darin verbotene Gegenstände im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 2 oder Gegenstände, deren Beförderung gegen § 27 des Luftverkehrsgesetzes verstößt, befinden.
27. August 2026 18:52 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Du könntest es mit einem Auskunftsersuchen nach 15 DSGVO versuchen. Allerdings kann es sein dass das nach dem BDSG verweigert wird.

28. August 2026 17:59 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Lieber Wolfgang Kaiser, die rote 1 kann ich nur so verstehen dass Du Dir über die Beförderungsbedingungen von Airlines noch wenig Gedanken gemacht hast.

Als Passagier bestätigst Du bis zum eigentlichllchen Flug mehrmals, diese anzuerkennen da ansonsten der Beforderungsvertrag nichtig wäre. Und zu diesem gehören auch die Beförderungsbedingungen die (neben der Autorität der Besatzung) auch Sicherheitsmaßnahmen durch die Airlines bzw. deren beauftragten Abfertigungsunternehmen gestatten bzw. regeln.

28. August 2026 18:07 Uhr: Von Chris _____ an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

...und du bist der Meinung, nur weil man einem Vertrag zustimmt, weil man sonst nicht einsteigen darf, muss man den in allen Aspekten richtig und gut finden?

28. August 2026 19:53 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Gegenfrage: was hast Du dagegen, dass Aufgabegepäck geröntgt wird und verdächtig aussehende Gegenstände überprüft werden?

Hast Du schon einmal von auf Flughäfen entdeckten Koffern gehört in denen z.B. Tauchsieder, Spraydosen oder leere Gaskartuschen transportiert wurden und Dich gefragt: "wer braucht sowas im Koffer?"

Antwort: Test der Sicherheitsmaßnahmen. Nicht durch Behörden ..

28. August 2026 20:11 Uhr: Von Sven Walter an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Moin moin Max,

ich geb dir ja praktisch immer recht, und Ingo... naja... irrt das eine oder andere Mal, und bei fast allen genannten Beispielen hast du auch recht.

Bloß: Wo sollte man einen Schraubendreher transportieren, wenn nicht gerade im aufgegebenen Gepäck im Frachtraum?

Ingo irrt hier wohl, dass bei einem zweidimensionalen Bild lieber häufiger als seltener nachgeguckt werden sollte, um gefährliches Gut zu inspizieren. Da empört er sich dann ein wenig wie ein Reichsbürger o.ä., dass seine Rechte missachtet würden.

Nur - wenn man mein Handgepäck, meine Rucksäcke mit Ladekabeln etc. auf dem Röntgenbild ansieht, sehen die fast immer wie Lockerbie 2.0 aus.

Bei einem Schraubenzieher würde ich als JVA-Bediensteter, TSA-Agent, Käptn oder FB immer wollen, dass der im Belly landet. Bei allem mit Lithium-Batterien lieber umgekehrt, falls es überhaupt wirklich mitgenommen werden muss. Und nachgucken können die gerne immer, aber vielleicht war Ingos Verdacht mit dem Schraubendreher überhaupt nicht Anlass der Kontrolle. Und Ingo hat auch nicht reflektiert, dass dieses dokumentierte Nachsehen auch eine abschreckende Wirkung auf Ruzzen, Lybier, IS etc. hat.

28. August 2026 20:21 Uhr: Von ch ess an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

(zuviel aufmerksamkeit für ein sinnarmes thema - gelöscht)

28. August 2026 20:52 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Sven Walter Bewertung: +4.00 [4]

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht ganz: der Schraubenzieher wurde ja gar nicht aus dem Gepäck entfernt sondern es wurde nur gemäß Prozedere bei Unklarheiten eine physische Nachschau durchgeführt und diese Tatsache bestätigt. Wenn man das nicht möchte und man keinen Diplomatenstatus hat (sehr diplomatisch scheint mir Ingo nicht zu sein..) bleibt nur die Wahl eines anderen Transportmittels.

Ich musste auch schon mehrmals schmunzeln wenn mir mitgeteilt wurde, dass die Bodyguards des Herrn Minister aus xy mit ihren Schusswaffen einsteigen werden.

Nein, werden sie nicht. Es gibt klare Regeln.

28. August 2026 21:08 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter

es waren noch 10 tafeln choceur-aldi schokolade, tiefgefrorener breznteig - achja...schraubenzieher war ein avionikschraubenzieher f king/garmin-geräte...hab ich wohl vergessen...

28. August 2026 21:14 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Choceur sind natürlich sehr lecker, auch wenn ich ewig keine mehr hatte. Aber gleich 10 davon und das bei einer Dichte nah an Semtex... vielleicht war es nicht der Schraubendreher?

@ Max: Ich hoffe, du verfasst Memoiren, die Großkopfetenzurechtstutz-Momente klingen vielversprechend! Gerade wenn man bedenkt, was Wien für ein Diplomatennest ist.

29. August 2026 10:33 Uhr: Von Tim Walter an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Ach ja, die netten Herren in Schwarz. Sie versuchen es jedes mal. Tatsächlich nur die Jungs von Ingos Lieblingskanzlerin(zu dem Zeitpunkt nicht mehr), haben brav ohne was zu sagen ihre kleinen Köfferchen in Hold 1 abgegeben.

29. August 2026 11:03 Uhr: Von Willi Fundermann an Sven Walter

"Bei einem Schraubenzieher würde ich als JVA-Bediensteter, TSA-Agent, Käptn oder FB immer wollen, dass der im Belly landet."

Was hat der Justizvollzugsbeamte mit Fluggepäck zu tun?

29. August 2026 11:41 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Willi Fundermann

da hat der herr sven wohl seinen textbaustein nicht quergelesen und korrigiert...:-)

er meint wohl FGJVA - flughafengefängnisjustizvollzugsanstalt....= abschiebezelle...

kann auch sein daß sven recht hat, mit der scholade und breznteig...sieht warscheinlich

unheimlich auf, als masse aufm x-ray...und dann kann es noch virtuell gedreht werden..

stimmt...1 alpenvollmilch war weniger....dasssss werd ich reklamieren...und um

aufklärung bitten

29. August 2026 14:32 Uhr: Von Rockhopper Flyer an Flieger Max Loitfelder

Fernab der Regeln, was wollen die mit einer Wumme an Bord? Ein Loch durch die Fenster schießen? Mit einem Querschläger die Hydraulikleitungen leck schießen? Angeblich haben die Air Mashalls in den USA ja tatsächlich Waffen dabei mit Spezialmunition, aber wer weiß was davon alles Gerüchte sind …

29. August 2026 15:01 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Rockhopper Flyer

Versuch macht kluch...

29. August 2026 16:22 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Rockhopper Flyer Bewertung: +3.00 [3]

Also "unsere" mitfliegenden Anti-Terror-Experten (die eine weitaus bessere Ausbildung als US-Air Marshalls haben) sind tatsächlich mit mannstoppender Munition ausgestattet die auf sehr kurze Distanz sofort tödlich ist, dem Flugzeug aber kaum Schaden zufügt.

29. August 2026 16:35 Uhr: Von Sven Walter an Willi Fundermann

War schlampig-schnell hingerotzt, sorry, ich hätte auch noch die Einlasskontrolle bei Stadien, Amts- und Landgerichten, Wahlspenderparties in den USA sowie dortige Schulen, sowie hinten die anderen korrespondierenden Aufbewahrungsmöglichkeiten bei Kontrollpunkten hinzufügen sollen.

29. August 2026 18:28 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -1.00 [1]

Und die wc-eingangskontolle der TSA...


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