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Sonstiges | Individuelle Wetterberatung  
23. August 2018: Von Hans-Joachim Dr. Wigro 

Habe mal gehört, dass man bei der Bundeswehr eine kostenlose individuelle Flugwetterberatung bekommt. Ist das richtig? Und wenn ja, unter welcher Nr. und für welchen Bereich?

23. August 2018: Von Tee Jay an Hans-Joachim Dr. Wigro

Das wäre mir neu, obwohl ich bei einer Sicherheitslandung in Laupheim vor einigen Jahren dort eine ganz persönliche und individuelle Wetterberatung durch eine nette, dort arbeitende Meteorologin erhalten habe, aber das ist eine andere Geschichte ;-)

24. August 2018: Von Alexander Callidus an Hans-Joachim Dr. Wigro Bewertung: +1.00 [1]

Selbst wenn es das geben sollte, zahle ich die zehn oder zwanzig € gerne denen, deren Aufgabe die Wetterberatung ist. Deren Service ist für mich oft unschätzbar und auch nicht vergleichbar.

24. August 2018: Von Ulrich Dr. Werner an Hans-Joachim Dr. Wigro Bewertung: +6.00 [6]

Guten Tag zusammen

Hierzu gibt es, im Sinn eines guten QM-Verfahrens, eindeutige Regelungen, Zitat aus der "offen" eingestuften Regelung der Bw:

Zivile Bedarfsträger

Gemäß .... werden Flugwetterberatungen ziviler LFF (Luftfahrzeugführer) in Liegenschaften der Bundeswehr durch den GeoInfoDBw wahrgenommen.

Beratungen ziviler LFF außerhalb Liegenschaften der Bundeswehr dürfen nur erfolgen, wenn diese die schriftliche Zustimmung des DWD vorweisen können.

Besteht besondere Gefahr für Mensch und Material (Notfall), die sofortiges Handeln notwendig macht, hat der Berater/die Beraterin die Notfallerklärung eines zivilen LFF ohne weitere Prüfung als Tatsache hinzunehmen und Beratungsunterstützung zu leisten.

Wer also z.B. von einem Militärflugplatz abfliegt, kann Beratung erhalten, sowie immer bei einer Notfallerklärung. Halter der Regelung ist das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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