Falsch, natürlich hätten die Sitze auch mit Dritten und Nicht-Mitarbeitern aufgefüllt werden können. Wingly & Co lassen grüßen. Die Kosten werden anschliessend untereinander geteilt.
Entweder, ich knöpfe als Pilot meinen Mitfliegern Geld ab. Dann gelten die Kostenteilungsregeln gemäß FCL. Ich darf aber nur ähnlich einer Fahrgemeinschaft meinen Anteil am Flug bei der Firma als Reisekosten einreichen, sofern die Reise dienstlich veranlasst war.
Oder, ich lasse die Firma den Transport meiner Person in der Form von Reisekosten, unabhängig der Anzahl an weiteren Dienstreiseteilnehmern, erstatten. Dann darf die Firma aber keine Dritten gegen Zahlung mitfliegen lassen, sonst sind wir ganz schnell im Bereich einer AOC-Pflicht.
Meinem Rechtsempfinden nach klingt das nicht richtig, wenn die Firma die Kosten für den Flug übernehmen würde.
Wenn ich bei der Autovermietung ein Fahrzeug für eine Dienstreise leihe, mit der noch andere Kollegen mitfahren, ich aber meine Kreditkarte durchgezogen habe - dann erstattet mir die Firma, sofern im Dienstreiseantrag genehmigt, die Kosten der Fahrzeuganmietung und der Betriebskosten - unabhängig von der Anzahl an Mitreisenden (die spielen eher für die Genehmigung des Transportmittels im Antrag eine Rolle). Die anderen Mitreisenden rechnen 0,- Transportmittelkosten durch Mitnutzung ab.
Anders hingegen wenn der GF alleine mit Flieger zum Termin fliegt. Dann ist die Sache eindeutig.
Warum sollte der GF nicht leere Sitze mit anderen Dienstreiseteilnehmern füllen dürfen?
(Lutz) Es kann keinen Geldfluss hin zum Privatpiloten geben, es sei denn, für die in FCL.205.A genannten Fälle sowie für durch EASA 2014-019-R eingeführte Sonderfälle inkl. dem cost sharing zwischen PRIVATpersonen.
Natürlich darf es Geldfluss hin zum Privatpiloten geben, sonst würden alle Privatpiloten unter der Brücke leben. Keiner würde auf die Idee kommen, das berufliche Gehalt als FCL-relevante Remuneration für freizeitliches Fliegen zu sehen. Es kommt vielmehr darauf an, wofür das Geld fließt:
- Gehalt/Boni rein für das Flugzeugsteuern -> nicht erlaubt
- Ersatz von Flugzeugbetriebskosten durch AG zum Transport Dritter -> nicht erlaubt
- Ersatz von Flugzeugbetriebskosten durch AG zum reinen Transport anderer Kollegen -> sehr grau
- Ersatz von Flugzeugbetriebskosten durch AG zum Aufrechterhalten von Fluglizenzen -> erlaubt!
- Ersatz von Flugzeugbetriebskosten durch AG im Rahmen von eigenen Reisekosten -> soll wiederum nicht erlaubt sein?