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@Lutz, das ist doch bezahlbar in SPA... Kann man damit Springer "werfen"? :-) | ||||||
Wie sieht das eigentlich lizenztechnisch aus? Ist die Annahme korrekt, dass ich mit einem deutschen PPL-A/LAPL-A eine N-registrierte Maschine nur die Deutschland führen darf? Ansonsten könnte ich mich mit der Colt auch anfreunden ;) | ||||||
Das ist so korrekt. Leider ist Europa kein Land sondern eine Staatengemeinschaft und daher kann man einen N-Flieger nur im Land, welches den Schein ausgestelllt hat, fliegen. Für grenzüberschreitendes Fliegen ist also mindestens eine Anerkennung des PPL-A durch die FAA notwendig. https://www.faa.gov/licenses_certificates/airm VG Mark | ||||||
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