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Luftrecht und Behörden | catch 22 bei Änderung der Luftfahrzeugrolle ?  
31. Januar 2017: Von ch ess 

Welche Info fehlt mir hier ?

Möchte einen Eigentümer- und Halterwechsel beim LBA eintragen lassen...

Neben anderen kleinen Formalitäten ist das Thema IHP unglaublich:

Für die Eintragung brauche ich ein genehmigtes IHP

Der Flieger ist in der CAMO und soll da auch bleiben.

Genehmigung eines IHP (CAMO) dauert nach Aussage des bisherigen LTB bei seiner LBA-Aussenstelle 3-4 MONATE (sic!).

Ohne genehmigtes IHP wird der Antrag auf Änderung/Eintragung in der Luftfahrtrolle nicht angenommen.

Leider kein ELA1 Flieger, sondern ELA2, sonst gäbe es die Selbsterklärung als Alternative.

Das kann doch nicht alles sein, oder ?

31. Januar 2017: Von Lutz D. an ch ess

Guten Morgen,

das kann leider schon sein, es gibt aber einen work-around. Deine CAMO kann das IHP ebenfalls erstellen und genehmigen - ich nehme an, Erstellung sie ja ohnehin für Dich tun?

31. Januar 2017: Von Lutz D. an ch ess

Nachtrag: Kann natürlich sein, dass Deine CAMO+ kein Privileg zur Genehmigung von IHP's hat...gibt aber genug Auswahl.

31. Januar 2017: Von ch ess an Lutz D.

CAMOs können ein IHP nicht mehr mit Änderungen selbst genehmigen (?)

Ergaenzung: anscheinend gilt das nur fuer die meisten, muss wohl noch mehr Aufwand sein. Finde aber keine CAMO die das noch darf/macht. Hinweise nehme ich gerne auf

Das ginge wohl nur noch mit ALLEN Punkten inkl Tausch von völlig unkritischen Teilen - Dinge die früher im individuellen IHP gestrichen wurden.

Hintergrund scheint eine NfL im letzten Jahr zu sein. Danach müssen auch die CAMOs VERÄNDERTE IHPs zur Prüfung vorlegen...

...ich lerne, aber irgendwie scheint das immer noch abstrus

denn spätere Anpassungen dürfen CAMOs wohl doch wieder durchführen.

31. Januar 2017: Von Tobias Klimt an ch ess

NfL die Sachen betreffen, welche mit EU-Recht in Konflikt stehen, sind eigtl nichtig. Oder hast du ein Flugzeug, das unter nationales Recht fällt? Hängt natürlich auch davon ab, welche Einstellung deine CAMO zu dem Thema hat.

31. Januar 2017: Von Roland Schmidt an Tobias Klimt

Oder hast du ein Flugzeug, das unter nationales Recht fällt?

Dann hätte er vermutlich dieses Problem grundsätzlich nicht.

31. Januar 2017: Von Tobias Klimt an Roland Schmidt

Meines Wissens fallen Annex II Flugzeuge unter nationale Recht. Damit ist das LBA zuständig. Kann mich natürlich auch täuschen, da ich kein Annex II habe.

31. Januar 2017: Von Roland Schmidt an Tobias Klimt

Ja, das LBA ist zuständig für Annex II. Nur gibt's kein (zu genehmigendes) IHP.

Edit: Es ist scheinbar eine "Selbsterklärung" für Annex II in Deutschland notwendig, aber keine CAMO. In NL ist das auch so. Weiß gerade nicht, ob das den Begriff IHP erfüllt.

31. Januar 2017: Von Markus Wagner an ch ess

Unabhängig von dem hier gesagten hatte ich die Erfahrung gemacht, dass die Eigentümer/Halter-Änderung beim LBA vollzogen wurde, solange der Antrag auf IHP (beim LBA) miteingereicht wird/nachgewiesen wird.

Das (genehmigte) IHP kam dann nach 1-2 Monate nach Eigentümer/Halterwechsel.

31. Januar 2017: Von Lutz D. an Markus Wagner

...darfst dann aber in der Zwischenzeit nicht fliegen, oder?

31. Januar 2017: Von ch ess an Markus Wagner

Klingt gut, aber der zustaendige MA des LBA hat genau das ausdruecklich ausgeschlossen: erst bei Vorliegen eines genehmigten (!) IHP werden die Eintragungen vorgenommen.

Mit Nachfrage und vllt etc und und und...

Nix.

31. Januar 2017: Von ch ess an Lutz D.

...auch das habe ich so aus dem LBA vernommen. Wird evtl in der Praxis nicht immer so gelebt.

31. Januar 2017: Von Joachim P. an ch ess

Hi Christian, was isses denn geworden? Robin? ;)

LG Joachim

31. Januar 2017: Von Markus Wagner an Lutz D.

Das ging ohne Nachfrage beim LBA. Habe zur Ummeldung einfach die Kopie des IHP-Antrages eingereicht. Viel Fliegen war in der IHP-freien Zeit in unserem speziellen Fall eh' nicht angesagt gewesen. (Ehrlich gesagt, wüßte ich aber auch nicht, wie es rechtlich aussieht.)

1. Februar 2017: Von Peter Paul an Markus Wagner

mein IHP würde vor ca 1 Jahr neu beantragt und dauerte keine 4 Wochen !

Und es sind "nette" Punkte darin genehmigt worden z.B längere Lebenszeit der Schläuche, so einiges was Ich als owner selber machen darf

ich hätte es mir alles viel schwieriger vorgestellt und war total angenehm überrascht über die Abläufe und auch die tel. Kommunikation mit dem Sachbearbeiter beim LBA der auch sein"go" intern schnell weitergab damit der Zulassung nichts im Wege stand.

Auch mein LTB war supi der von sich aus mir die Möglichkeiten im Rahmen eines IHP aufzeigte!

1. Februar 2017: Von Florian R. an Peter Paul Bewertung: +3.00 [3]

Man kann unnötige Beamtenarbeit schon schönreden, wenn alles gut abläuft und so weiter. Dennoch bin ich froh, dass im Herbst Part-ML in Kraft kommt und die CAMO Pflicht endlich fällt (auch für Flugschulen). Part-ML wird anwendbar sein für Flugzeuge unter 2730kg und jeglich ELA1/2. Mehr Infos hier: Part-ML, Part-CAO, Part-CAMO and new structure of the Regulation - EIMG

1. Februar 2017: Von Stefan Jaudas an Florian R. Bewertung: +1.00 [1]

... auch das scheint eine Art bürokratischer Selbstbeschäftigung zu sein. Erst macht man Megamist in Brüssel, und dann rudert man Stück für Stück, nein, Stückchen für Stückchen zurück. Aber auf den alten, völlig ausreichenden Stand kommt man nie wieder hin. Zwei Schritte zurück, einer vor. Und in der Zwischenzeit wird dafür ein Apparat aufgebaut, der ja auch beschäftigt werden will.

Mir erschließt sich z.B. der Sinn eines IHP immer noch nicht. Egal ob standard, genehmigt oder selbsterklärt. Das ist etwas, das bis zu seiner Einführung niemand vermisst hat. ACAM ebenso ...


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