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31. Januar 2017: Von Roland Schmidt an Tobias Klimt

Oder hast du ein Flugzeug, das unter nationales Recht fällt?

Dann hätte er vermutlich dieses Problem grundsätzlich nicht.

31. Januar 2017: Von Tobias Klimt an Roland Schmidt

Meines Wissens fallen Annex II Flugzeuge unter nationale Recht. Damit ist das LBA zuständig. Kann mich natürlich auch täuschen, da ich kein Annex II habe.

31. Januar 2017: Von Roland Schmidt an Tobias Klimt

Ja, das LBA ist zuständig für Annex II. Nur gibt's kein (zu genehmigendes) IHP.

Edit: Es ist scheinbar eine "Selbsterklärung" für Annex II in Deutschland notwendig, aber keine CAMO. In NL ist das auch so. Weiß gerade nicht, ob das den Begriff IHP erfüllt.


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