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31. Januar 2017: Von ch ess an Lutz D.

CAMOs können ein IHP nicht mehr mit Änderungen selbst genehmigen (?)

Ergaenzung: anscheinend gilt das nur fuer die meisten, muss wohl noch mehr Aufwand sein. Finde aber keine CAMO die das noch darf/macht. Hinweise nehme ich gerne auf

Das ginge wohl nur noch mit ALLEN Punkten inkl Tausch von völlig unkritischen Teilen - Dinge die früher im individuellen IHP gestrichen wurden.

Hintergrund scheint eine NfL im letzten Jahr zu sein. Danach müssen auch die CAMOs VERÄNDERTE IHPs zur Prüfung vorlegen...

...ich lerne, aber irgendwie scheint das immer noch abstrus

denn spätere Anpassungen dürfen CAMOs wohl doch wieder durchführen.

31. Januar 2017: Von Tobias Klimt an ch ess

NfL die Sachen betreffen, welche mit EU-Recht in Konflikt stehen, sind eigtl nichtig. Oder hast du ein Flugzeug, das unter nationales Recht fällt? Hängt natürlich auch davon ab, welche Einstellung deine CAMO zu dem Thema hat.

31. Januar 2017: Von Roland Schmidt an Tobias Klimt

Oder hast du ein Flugzeug, das unter nationales Recht fällt?

Dann hätte er vermutlich dieses Problem grundsätzlich nicht.

31. Januar 2017: Von Tobias Klimt an Roland Schmidt

Meines Wissens fallen Annex II Flugzeuge unter nationale Recht. Damit ist das LBA zuständig. Kann mich natürlich auch täuschen, da ich kein Annex II habe.

31. Januar 2017: Von Roland Schmidt an Tobias Klimt

Ja, das LBA ist zuständig für Annex II. Nur gibt's kein (zu genehmigendes) IHP.

Edit: Es ist scheinbar eine "Selbsterklärung" für Annex II in Deutschland notwendig, aber keine CAMO. In NL ist das auch so. Weiß gerade nicht, ob das den Begriff IHP erfüllt.


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