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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. März 2017: Von Lennart Mueller an Rick G.

Zum Schluss wurde ich nach meinem Flugbuch gefragt, welches ich auf Flügen nie dabei habe.

Wollten die wegen 90-Tage-Gastregel oder wegen LAPL nachschauen? Viel mehr außer vlt. noch ein Difference Training gibt es im Flugbuch ja nicht zu kontrollieren.

17. März 2017: Von Rick G. an Lennart Mueller

Das hat sie nicht gesagt oder ich habe es überhört.

Denke eher, da ich mit zwei Paxe vor Ort war, dass ich mich innerhalb der 90-Tage-Regel befinde.

17. März 2017: Von Sibylle Glässing-Deiss an Rick G.

Extra Funksprechzeugnis ?

Ist doch in Ziff. XII der Lizenz eingetragen.

meins habe ich seit dieser Eintragung nicht mehr dabei.

17. März 2017: Von Frank Naumann an Rick G.

Ein Flugbuch muß nicht an Bord sein, es kann auch nachgereicht werden. Was dabei sein muß, steht in Appendix I der Commission Directive 2008/49/EC (aka SAFA ramp inspection report), etwas detaillierter mit einer PDF-Liste (pre-defined findings) dann nochmal in den zugehörigen EASA Guidance Materials.



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SAFARampInspectionsGuidanceMaterial-Version2.0.pdf
Adobe PDF | 1.0 mb | Details




18. März 2017: Von Rick G. an Sibylle Glässing-Deiss

Ja, sie wollte alles sehen.

18. März 2017: Von Tobias Schnell an Frank Naumann

etwas detaillierter mit einer PDF-Liste (pre-defined findings) dann nochmal in den zugehörigen EASA Guidance Materials

Diese Liste ist aber fettgedruckt überschrieben mit "Operations - International Commercial Air Transport". Bis der Ramp-Inspector die 97% der Punkte, die für einen VFR-NCO-Flug irrelevant sind, gefunden hat, ist der Tag vorbei...

Tobias

18. März 2017: Von Frank Naumann an Tobias Schnell

And your point is?

Wenn ein Flugbuch bei einem Part-CAT-Operator nicht an Bord sein muss, gilt das für einen Part-NCO-Operator doch erst recht, oder?

18. März 2017: Von Tobias Schnell an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]

And your point is?

Mein Punkt ist, dass diese Liste nicht regelt, was bei einem NCO-Flug an Bord sein muss. Dass das Flugbuch nicht mitgeführt werden muss, ist völlig unstrittig. Ergibt sich aus NCO.GEN.135 in Verbindung mit FCL.045.

Tobias

18. März 2017: Von RotorHead an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

... und außerdem muss das Flugbuch nur einem autorisierten Vertreter einer zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ein BfL einer deutschen Landesbehörde ist sicher kein Vertreter einer zuständigen Behörde für Inhaber von Lizenzen, für die irgendeine andere Behörde (anderes Bundesland, LBA, Ausland) zuständig ist.

6. März 2018: Von Matthias S. an Jan Brill

Hallo !

Mal eine ganz blöde Frage:

"12. Informationen über Verfahren und optische Signale zur Verwendung durch abfangende und abgefangene Luft­ fahrzeuge"

hierzu finde ich nix bei google. Gibt es da etwas zum Ausdrucken ? Wo finde ich Informationen ?

Matthias

6. März 2018: Von Oliver Branaschky an Matthias S.

Hallo,

zu finden in der AIP ENR 1.12

Viele Grüße

Oliver

12. März 2018: Von Peter Aster an Matthias S.

und schön zusammengestellt:

https://www.austrocontrol.at/piloten/vor_dem_flug

auf der rechten Seite den VFR-Pilotenfolder runterladen.

12. März 2018: Von Johannes König an Peter Aster

„Verpflichtende Flugplanaufgabe gemäß AIP (ENR 1.10.1 Flugplanung) und LVR §28
die teilweise oder ganz in kontrolliertem Lufträumen durchgeführt werden“

Ist das so oder hat selbst AustroControl hier den Unterschied zwischen kontrolliert und freigabepflichtig verdusselt?

13. März 2018: Von Markus Doerr an Johannes König

Ist das so oder hat selbst AustroControl hier den Unterschied zwischen kontrolliert und freigabepflichtig verdusselt?

Das ist bei den Östereichern so.

15. März 2018: Von Florian R. an Markus Doerr

Das ist ein Interpretationsfehler der Österreicher. SERA.4001 regelt, dass das Wort "Flugplan" nicht ein ICAO-Flugplan sein muss, sondern auch ein Initial Call zum Crossing usw.

SERA.4001 Submission of a flight plan

(a) Information relative to an intended flight or portion of a flight, to be provided to air traffic services units, shall be in the form of a flight plan. The term ‘flight plan’ is used to mean variously, full information on all items comprised in the flight plan description, covering the whole route of a flight, or limited information required, inter alia, when the purpose is to obtain a clearance for a minor portion of a flight such as to cross an airway, to take off from, or to land at a controlled aerodrome.

Siehe auch EASA-Flyer "Que SERA":

Flight plan requirements: previously the flight plan requirements and systems varied greatly from State to State. Now they are largely harmonised so that especially the responsibilities when operating from and to uncontrolled fields are much clearer. It is also explicitly made possible to use air-filed (=radio) flight plans, abbreviated flight plans and to air-file a change from VFR rules to IFR operations, when the weather so dictates.

Aber wenn die Österreicher das nicht verstehen, dann muss man wohl warten bis die EASA sie auditiert... ausser sie meinen mit "Verpflichtende Flugplanaufgabe gemäß AIP", dass man das per Funk machen kann, gemäss Part-SERA.


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