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Sonstiges | JAR FCL oder ICAO Lizenz  
22. September 2008: Von Christoph Parbel 
Beitrag vom Autor gelöscht
22. September 2008: Von Michael Hermann an Christoph Parbel
JAR-FCL dürfen Sie genau eine haben, ICAO viele.
Das kann einen Unterschied machen, wenn Sie aus welchen Gründen auch immer die JAR-FCL im Ausstellungsland nicht mehr aufrechterhalten können oder wollen.
In dem Fall sind Sie die Lizenz JAR-weit los und bekommen sie auch nicht wieder.

ICAO-Lizenzen sind unabhängig und eigenständig gültig, sie werden nach den nationalen Vorgaben verlängert (das betrifft v.a. das Medical).

Ich fliege besipielsweise zur Zeit mit zwei gültigen ICAO-Lizenzen (PPL, D und Ö), zu denen auch jeweils unterschiedliche Medicals gehören. Die Verlängerungsvorschriften sind hier sonst gleich. Das Checkflugprogramm in Ö ist formaler vorgeschrieben. Es kann aber von einem LBA-zertifizierten Checker abgenommen werden.

Sollte z.B. das LBA mir irgendwann den ICAO-PPL nicht verlängern, weil ich noch immer nicht geZÜPt bin, dann ist das zwar traurig, aber es hindert mich nicht am (legalen) Fliegen.

Wenn es also bei Ihnen wirklich keinen Unterschied macht, dann würde ich noch bei ICAO bleiben.

Einmalig wechseln können Sie immer noch.

M. Hermann
22. September 2008: Von Christoph Parbel an Michael Hermann
Sehr geehrter Herr Hermann,
vielen Dank für Ihre Gedanken, das ist schlüssig und macht Sinn. Sie haben zwei ICAO Lizenzen, ich habe nur eine - könnte ich denn auf dieser ICAO Lizenz Basis z.B. in Österreich oder sonstwo noch eine weitere ICAO Lizenz beantragen ?
Mit freundlichen Grüssen
C.Parbel
22. September 2008: Von Michael Hermann an Christoph Parbel
Also bei mir ging das vor knapp drei Jahren sehr einfach: Aufgrund der vorhandenen deutschen ICAO-Lizenz und dem AZF bekam ich von Austrocontrol kommentarlos die dortige eigenständige Lizenz. Es war nicht mal ein Checkflug nötig.

Da die Österreicher kein extra CVFR kennen, müssen Sie das in der deutschen Lizenz mit drin haben, damit Gleichwertigkeit herrscht.

Das Medical macht ein österreichischer Fliegerarzt, das Resultat wird dort inzwischen elektronisch an Austrocontrol geleitet. Es kostet (jedenfalls bei mir die letzten beiden Male) 120.-

Die Ausstellung der Lizenz erfolgt in Wien, Schnirchgasse 7 oder so, da müssen Sie dann selber hin.

Da das eben schon etwas länger her ist, empfehle ich Ihnen, sich vorab bei Austrocontrol zu erkundigen, ob es immer noch so ist.

M. Hermann
23. September 2008: Von Ludger Müller-Freitag an Michael Hermann
Sehr geehrter Herr Hermann,

gibt es eigentlich ein "Zurück" von einer Lizenz (PPL-A)
nach JAR-FCL zu einer Lizenz nach ICAO (PPL-A plus CVFR)?
Würde mich über eine Antwort von Ihnen oder von anderen Experten freuen.
Gruß Ludger Müller-Freitag
23. September 2008: Von Michael Hermann an Ludger Müller-Freitag
Leider (meiner Kenntnis nach) ist das eine Einbahnstrasse.
Deswegen will der Schritt ICAO->JAR auch gut überlegt sein.

Ich verstehe die Luftämter da auch, die wollen ja nicht auf ewig doppelte Bestimmungen haben. Würde ich genauso machen.

M. Hermann
23. September 2008: Von  an Michael Hermann
Bei meinem Letzten Gespräch mit meinem LA. ist mir aufgefallen das die La's wohl mit dem FCL und dem damit entstandenen Chaos und einigen wiedersprüchen zur Icao norm auch nicht wirklich Glücklich sind...Was ich bislang zb nicht wusste das man mit nem FLC schein in der BRD eigendlich keine N reg Flugzeuge fliegen darf,die LA's das aber wohl nicht so eng sehen da der schein ja eigendlich Icao konform sein soll und damit darf man das,wohl.(So ganz klar ist mir das aber leider nicht,weiß nur das mein La da keinen Strick dreht wenn man N reg Fliegt)
23. September 2008: Von RotorHead an 
Was man als Lizenz benötigt, um ein N-registriertes Flugzeug zu führen geht eine deutsche Behörde nichts an, das ist allein Sache der USA. Die USA erlauben das Führen eines N-registrierten Flugzeugs u.a. mit einer ausländischen Lizenz gem. ICAO, wenn das Flugzeug in dem Land geführt wird, das die Lizenz ausgestellt hat. D.h. mit einer von Deutschland ausgestellten Lizenz (gem. ICAO oder JAR-FCL) darf ein N-registriertes Flugzeug innerhalb Deutschlands legal geführt werden. Was viele allerdings vergessen, ist, dass ein gültiges Biannual Flight Review mit einem US-CFI benötigt wird, sowie ggf. entsprechende Endorsements.
24. September 2008: Von Hubert Eckl an RotorHead
guten Morgen,

eeecht?? Dann ich also ab sofort mit meinem ollen "ICAO PPL ABCDEF" ein N-registriertes FLugzeug fliegen ohne eine Ami-Lizenz zu beantragen? Cool! Abgesehen davon, dass ich keines mir bekannten N-Klasse-Flugzeug in Deutschland fliegen möchte.
Die sind in einem verheerenden Zustand. Aber in USA wäre das schon mal schön..
24. September 2008: Von Philipp Tiemann an Hubert Eckl
Negativ. Nur in D. Siehe oben.
24. September 2008: Von Andreas Riedel an Philipp Tiemann
negativ: Sie benötigen die Anerkennung der Deutschen oder JAR Lizens durch die FAA. Diese kann bei der FAA beantragt werden muss aber persönlich abgeholt werden. Entweder in der USA oder bei einem Inspektor der einmal im Jahr nach Deutschland (Hamburg) kommt und einen Termin mit Ihnen macht.
Grüße Andreas
24. September 2008: Von Philipp Tiemann an Andreas Riedel
Seine Frage war, ob er ohne FAA-Lizenz, d.h. nur mit ICAO-PPL im Ausland n-reg fliegen kann. Und das bleibt negativ.
7. Oktober 2008: Von Florian Guthardt an Hubert Eckl
Wieso schlechter Zustand???

Die meisten neuen Cirrus und alle Columbia / Cessna 400 sind N-Reg unterwegs in D!

Was ich so in den letzten Jahren in D gesehen habe sind die N-Reg Maschinen doch meist recht hochwertig ausgestattet (IFR) und ordentlich gewartet, negativ sind mir eher Vereinsmaschinen und UL´s aufgefallen...
16. Oktober 2008: Von Andreas Riedel an Andreas Riedel
Mit JAA Lizens kann er kein N-reg. Flugzeug in USA fliegen. Diese JAA Lizenz kann jedoch von der FAA anerkannt werden und mit dieser Anerkennung kann er in USA N-reg. Flugzeuge fliegen. Habe mir diese Anerkennung meiner nationalen Lizens 94 in Florida von dem FAA Büro ausstellen lassen. Dies ist eine Anerkennung der nationalen Lizens und gültig solange diese gültig ist, ohne Einschränkung. Es ist keinerlei Prüfung, Med.Unt. nötig und auch keine Checkflug mit einem US Prüfer.
All dies ist nur fällig wenn man eine US Lizens besitzt.
Weitere Auskünfte: FAA New York oder Frankfurt die Leute sind sehr hilfreich
Viele Grüße Andreas
20. Oktober 2008: Von Hubert Eckl an Florian Guthardt
hallo Florian,
mag sein, dass das bei den " Edelteilen" nicht so der Fall ist, aber die C172, PA28 und der andere "Kleinkram" der für " Ami-Piloten" hier in D die letzten Jahren angeboten wurde: ui... Sapperlot.. Du scheinst Profi zu sein und weisst was ich meine...

Gruss
20. Oktober 2008: Von Florian Guthardt an Hubert Eckl
Das kann natürlich sein, ich war nie im Markt für Maschinen wie C172 etc. weil die in meinen Augen einfach zu teuer sind, da wird doch ein ordentlicher C72 oder PA28 Aufschlag fällig.

Es ist sowieso interessant was in Europa alles als "Voll IFR ausgerüstet" verkauft wird unabhängig ob D oder N-Reg.

Würde mich wirklich interessieren wieviele da tagtäglich mit 2 mal Nav Com Dampfradio plus handheld GPS in den Wolken unterwegs sind...

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