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6. Juli 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

Mein Google sagt sinngemäß nach EASA, dass es der Nationalstaat freigeben muss, wobei diverse Länder (darunter DE) wohl eine Derogation eingereicht haben, und andererseits der Flugzeughersteller es empfehlen muss. Also wäre doch eine Anfrage bei Daher sinnvoll, und dann eine notariell (wegen des schönen deutschen Siegels mit Wappen und Lack) beglaubigte Fotokopie von deren Antwortschreiben? Bzw. eine Apostille?

P.S.: Ich bezog mich auf folgendes EASA-Dokument: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/EASA%20Guidance%20on%20aircraft%20cleaning%20and%20disinfection-issue%202.pdf


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