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24. September 2008: Von  an Juergen Baumgart
Die Veröffentlichung die das LBA Heute Ausgegeben hat,ist wie zu erwarten war mehr oder weniger UNVERSTÄNDLICH und lässt die wichtigsten Fragen offen... Zb. Wird in keinster Hinsicht Beschrieben wie mit Luftfahrzeugen nach dem 28.09.umgegangen werden muß,Bezüglich der Bescheinigung der Lufttüchtigkeit.
es ist nur die Rede davon das Bescheinigungen die bis SPÄTESTENS 28.09. datiert sind bis zum TAGE des Ablaufs aber bis Spätestens 28.09.09 Gültig sind...
Mal sehen obs morgen neueres gibt.... der Orginaltext,ist nachzulesen unter www.lba.de

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