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4. November 2021: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Dominic L_________ Bewertung: +1.00 [1]

Das mit dem Versionsupdate werde ich in der Werft mal ansprechen. Grundsätzlich betrachte ich das als deren Sache, das am Laufen zu halten, was natürlich nicht heißt, dass die das auch so sehen :)

Ich musste bei mir das Glareshield aufschrauben, um an den USB-Stecker zu kommen. Habe ich später explizit der Werft gesagt, weil ich zu faul war, und im Gegenzug auch ein paar Euros mehr bezahlt. Aber es handelt sich ja nicht um eine vorgeschriebene Prüfung, sondern ein Item, was Du als Nutzer tun darfst und sollst. Daher ist es m.E. vielleicht nicht sehr aufmerksam, nicht nachzufragen (falls es so ist), aber nichts, wo klar ist: "Das muss die Werft doch machen!". Deswegen ja auch der Hinweis von FLARM: "Es muss ins Wartungsprogramm aufgenommen werden - damit sich zumindest jemand für die Frage zuständig fühlt".

Ich hatte vor ein paar Jahren die ACAM zu Besuch, die haben sich meine Ls-1f angesehen.
Ein Finding: FLARM nicht aufgeführt in der Betriebszeitenübersicht (aus der Beanstandungsliste kopiert):

BZÜ unvollständig: Softwarestand FLARM ergänzen.
60 Tage (07.06.2019)
Vervollständigen Sie bitte die BZÜ und senden uns als Nachweis eine aktuelle Revision.
Update 07.06.2019: Beanstandung konnte nach Vorlage einer angepassten BZÜ geschlossen werden.

Keiner meiner Fliegerkollegen hat das (auch heute noch) mit in der BZÜ.
Zumindest soweit ich weiß.

5. November 2021: Von Markus S. an Fabian Siebenwurst Bewertung: +1.00 [1]

Da tut man schon freiwillig was für die Sicherheit und schaufelt sich durch BZÜ Formalismen dann auch noch das eigene Grab!


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