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28. Januar 2021: Von thomas _koch an Willi Fundermann

Genau. Bei einem Flugunfall mit "komplexen Schäden" (Versicherungssprache für Unfälle mit Toten) gibt es hierzulande immer zwei parallel verlaufende Untersuchungen.

Neben der BFU, die das Fliegen sicherer machen möchte, ermittelt noch die Staatsanwaltschaft (vertreten durch die Kriminalpolizei) in einem Todesermittlungsverfahren und benennt hierzu einen Luftfahrtsachverständigen, der den Fall unabhängig von der BFU untersucht und einen Bericht an die Staatsanwaltschaft erstellt.

28. Januar 2021: Von thomas _koch an thomas _koch

Die Anlagen zum Untersuchungsbericht finden sich hier:

https://www.sust.admin.ch/inhalte/AV-berichte/HB-HOT_DE.pdf


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