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27. Juni 2019: Von Sebastian B. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich ist eine gewisse Grunddienstpflicht, wo auch immer, sicher nichts Schlechtes.

Ich gehe aber sogar noch einen Schritt weiter als Georg ...

Wenn ich mir die Musterungen der letzten Jahre der Wehrpflicht anschaue, wer da alles ausgemustert wurde, die ganzen fitten Sportler, nur weil sie mal einen Bänderriss o. ä. hatten, stehen aber dann wieder jeden Sonntag am Fußballplatz oder in der Halle und lachen sich ins Fäustchen.

Wenn Pflichtdienst, dann für jeden ...

Im Prinzip versuche ich ja, etwas Frischluft in den Thread zu bringen.

Ja, mein Posting ist scharfe Kritik am Bundesverfassungsgericht, also quasi Super-Gotteslästerung.

Die Argumentation, die ich "Kiffer-Argumentation" und "Rechtsverbiegung" nenne, geht ungefähr, wie ich es als Laie wahrnehme, wie folgt: Es gibt da einen GG-Artikel zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG 2). Und es gibt einen Aritkel "Alle Menschen sind gleich" (1). "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (2). Das ist Artikel 3. Und dann gibt es den Artikel 12a, nachträglich eingebaut, mit der Wehrpflicht.

Die Urentscheidung des Bundesverfassungsgericht ist nun wohl sinngemäß: 2, 3 und der späte 12a - alle gleichrangig. Also sticht der spezifische Aritkel. Die neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, z.B. 2002, sind sinngemäß: "Hat das Verfassungsgericht doch schon entschieden". Sprich: "Das wollen wir lieber nicht noch einmal anfassen, wir machen uns da einen schlanken Fuß".


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