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20. September 2018: Von Sabine Henzel an Willi Fundermann

So nehme ich auch als Prüfer z.b. PPL-, CPL- oder IR-Prüfungen ab - aber natürlich für eine Behörde.

Als Prüfer wirst Du nicht für eine Behörde tätig, sondern übst Deine Rechte aus, die Dir verliehen wurden, weil Du die Voraussetzungen gemäß der Verordnung 1178/2011 erfüllst.

Die Verbände sind Beliehene auf Grundlage §31c LuftVG

20. September 2018: Von Tee Jay an Sabine Henzel

(Ich antworte mal einfach dem Letzten Beitrag)

Bei soviel Negatives über UL, hier einmal als Kontrast etwas Schönes. Zugleich ein wunderbares Beispiel, wie ein UL universal als Arbeitsgerät für Vereine eingesetzt werden kann. In der zertifizierten Welt bräuchte man dafür Minmum ein CPL:

https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20180920-fallschirmsprung-ul.html

20. September 2018: Von Tobias Schnell an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Als Prüfer wirst Du nicht für eine Behörde tätig

Das ist formal natürlich richtig, trotzdem „beauftragt“ die Behörde den Prüfer, zumindest bei „initials“. Ausserdem ist sie es auch, die dem Prüfer irgendwann mal auf Basis von 1178/2011 seine Rechte verliehen hat. Schon ein gewisser Unterschied zum Beleihungsprinzip.


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