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20. September 2018: Von Florian S. an reiner jäger

Doch. Gibt es: Eine Einweisung auf ein neues Muster ist nicht vorgeschrieben. Es liegt in der Eigenverantwortung des Piloten sich ausreichend mit einem Muster vertraut zu machen.

Genau da liegt aber der gewaltige Unterschied:

Für Flugzeuge ist in FCL.710 (bzw. FCL135.A, etc.; früher §21 der 2. DV) eine Unterschiedsschulung bzw. Vertrautmachen explizit vorgeschrieben.
Für Luftsportgeräte gibt es eine solche Vorschrift nicht! "Es liegt in der Eigenverantwortung" bedeutet, er kann es machen (was schlau ist), er kann es aber auch sein lassen (was nicht so schlau ist).


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