Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. April 2018: Von Peter Aster an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Florian: nur zur Klarstellung, verwaltungsrechtlich hast Du keine Probleme, d.h. weder Bezirkshauptmannschaft (Unterbehörde zum Land) noch Austro Control können Dir was anhaben, sehr wohl aber zivilrechtlich der Flugplatzbetreiber (Besitzstörung, Unterlassung, Schadensersatz) aber auch ein in Sachen Lärm oder Überflug (<1000ft) belästigter Bürger kann in gleichem Masse gegen Dich vorgehen.

Also teuer kann es schon werden, insbesondere in dichter besiedelten Gebieten. Nur hat es keinen Einfluss auf Deine, Lizenz.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang