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2. August 2015: Von Tee Jay an Thomas Magin
der DAeC hat aktuell eine PDF dazu verfasst:

2. August 2015: Von Lennart Mueller an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]
Wenn man ein Flugzeug chartert, darf man also die vollen Charterkosten umlegen (die alle Kosten anteilig beinhalten). Wenn man ein Flugzeug selbst besitzt, darf man nur den Treibstoff umlegen? Was ist das denn wieder für ein unheimlicher Schwachfug?

Bislang war nicht klar geregelt, wie lange der Flug dauern darf.

Stimmt, klar geregelt ist auch nicht, welche Handseife ich vor solch einem Gastflug verwenden darf. Das muss auch ganz klar geregelt werden.

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