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28. Juli 2015: Von Jürgen Scheiwe an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +5.00 [5]

...wenn es gut ausgegangen wäre hätte es keinen Sicherheitsabstand zur Katastophe gegeben. Der wäre allerdings auch bei legalem Betrieb gering, sprich wenn er IFR gehabt hätte.

Mit Verlaub aber so etwas kann nur jemand schreiben der vom Betrieb eines Kolbenmotor-Flugzeuges unter IFR nicht die geringste Ahnung hat. Der Unfall wäre in dieser Form niemals passiert, hätte der Pilot eine IFR-Berechtigung besessen und den Flug nach einem IFR-Flugplan durchgeführt.


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