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4. Januar 2021: Von Friedhelm Stille an 

Bei berechtigtem und nachgewiesenem Interesse gibt es die

Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle

Die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik Deutschland ist ein nicht-öffentliches Register, das aus datenschutzrechtlichen Gründen weder publiziert wird, noch frei zugänglich ist.

Gemäß den Vorgaben des § 64 Luftverkehrsgesetzes kann das Luftfahrt-Bundesamt öffentlichen Stellen im Inland im Einzelfall Auskunft gewähren, wenn die Informationen für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs, zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung benötigt werden.
Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle an nicht-öffentliche Stellen gemäß § 64 Abs. 8 Luftverkehrsgesetz sind kostenpflichtig.


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