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23. September 2020: Von Chris _____ an Lui ____

für mich dann die Schlussfolgerung wäre, dass die Schuldfrage für "jeden psychisch kranken Massenmörder" nicht geklärt werden kann

Das ist m.W. tatsächlich so. Wenn jemand (m/w/d) derart psychisch krank ist, dass er schuldunfähig ein Verbrechen begeht, dann wird er nicht verurteilt, sondern in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Da er (m/w/d) ja dann keine "Schuld" hat, bleibt die Schuldfrage ungeklärt.

Besonders schwierig wird das dann, wenn ein vormals psychisch Kranker, der in einer geschlossenen Anstalt behandelt wurde, nach positiver ärztlicher Prognose und auf Richterentscheid wieder freigelassen wird und dann ein Verbrechen begeht. Dann ist die Bildzeitung natürlich schnell dabei, den Ärzten und Richtern die Schuld zuzuschreiben. Fakt ist aber, dass Art. 1 GG nicht zulässt, dass man Menschen ohne jegliche Aussicht auf ein späteres Leben in Freiheit lebenslang einsperrt.

Ich finde das alles ziemlich stimmig. Wenn ich vom Blitz oder einem Meteor getroffen werde, bin ich auch tot und niemand ist dran "schuld".


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