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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Carsten G. Bewertung: +2.00 [2]

Eine N-regstrierte Masschine, die ausserhalb der USA basiert ist, kann nicht unter einem FAA Part 135 AOC betreben werden. Man kann natuerlich nach Deustschland fliegen aber dort keine neuen Passagiere befoerdern.
Das Prinzip gilt auf der ganzen Welt, unter dem Stichwort Kabotage.
Happy Landings,
Guido


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