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109 Beiträge Seite 1 von 5

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17. April 2020: Von Patrick Leanhard an Herbert SNKF Licenik

Danke! Bedeutet dies dass Schulflüge wieder möglich sind ab sofort?

17. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Patrick Leanhard

Bitte noch etwas Geduld, es soll bald eine detailliertere Verordnung herauskommen.

Wir sind mit Behörden und Austrocontrol in Kontakt, können aber als Interessenvertretung maximal Vorschläge machen.

17. April 2020: Von T. Magin an Herbert SNKF Licenik

Latest News aus Rheinland-Pfalz: ab Montag darf auch wieder vom Vereinsplatz aus geflogen werden!

24. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +1.00 [1]

Heute gibt es wieder mal etwas Positives zu vermelden.

Kurzform:
VFR-Flüge von und nach Österreich brauchen keinen Flugplan mehr, wenn sie im Luftraum G oder E durchgeführt werden und einen aktiven Mode-S Transponder haben.

Hier die Verordnung im Detail:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_174/BGBLA_2020_II_174.pdfsig

Es muss natürlich in der AIP des jeweils anderen Landes nachgesehen werden, ob das auch dort gilt.
Im Moment kann die Grenze zu Deutschland und Tschechien ohne FPL unter obigen Bedingungen überflogen werden.

keine sorge, an der bayrischen demarkationslinie freilassing-salzburg patrollieren die bayr. eurofighter!

24. April 2020: Von Achim H. an Herbert SNKF Licenik

Man benötigt doch schon seit Jahren keinen FPL mehr zwischen D / AT / CZ, sofern man in AT keinen freigabepflichtigen Luftraum nutzt?

Bin heute von Stuttgart nach Linz und weiter nach Straubing geflogen, ging alles problemlos.

24. April 2020: Von Erik N. an Achim H.

Ein- und Ausreise mach Österreich völlig frei ?

24. April 2020: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Wurde vorab mit den Behörden diskutiert und genehmigt. Bundespolizei-Grenzanmeldung in Straubing für den Einflug aus Österreich aber keine Kontrolle. In Straubing war viel los, ein ziemlich normaler GA-Nachmittag...

24. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Achim H.

Zwischen D und AT ist seit Jahren kein FPL nötig, das stimmt. Neu ist, dass in Österreich die Flugplanpflicht für Grenzüberflüge generell wegfällt, sodass der FPL-lose Überflug möglich ist, sobald das jeweilige Nachbarland eine entsprechende Regelung erläßt.

Edit: Beim Überflug nach CZ geht es auch um Erleichterungen für den Flugplatz Excalibur (LKEXCA), dessen Piste in CZ praktisch der Staatsgrenze entlang verläuft und ein beliebtes Ziel für Ost-Ösis ist.

29. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Unsere französischen AOPA-Kollegen haben sich dankenswerter Weise die Mühe gemacht, die Art der GA-Beschränkungen in der EU zusammenzufassen; siehe beiliegendes pdf.

Auslöser war die Frage nach der Möglichkeit, Wartungs- und Werkstattflüge durchführen zu können.

Da sich die Situationen in den einzelnen Ländern tw. im Wochentakt ändern, bitte beachten:
Stand der Info = 29.04.2020 !

Edit: Sorry, leider funktioniert die pdf-Vorschau im Forum nicht. Habe 3 Varianten versucht, offenbar muss die Datei heruntergeladen werden.



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Flightrestrictionseurope_english.pdf
Adobe PDF | 73.0 kb | Details




30. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +2.00 [2]

AOPA Austra informiert:

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat kurz vor Inkrafttreten die COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV veröffentlicht:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html

Expressis verbis sind darin Flugfelder erwähnt, und insbesondere ist §11 Abs (8) zu beachten (kein Mindestabstand in Luftfahrzeugen).

An der Detail-Auslegung der Verordnung werden wir gemeinsam mit Rechtsanwälten und der Austrocontrol arbeiten und uns bei Vorliegen eines Ergebnisses schnellstmöglich melden.

2. Mai 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +2.00 [2]

Klarstellung zum Thema Flugschulen nach der CoV Lockerungsverordnung:

Uns (AOPA Austria) ist heute Folgendes aus der Wirtschaftskammer Österreich / Transport und Verkehr zur Kenntnis gebracht worden:

Der S7 Krisenstab Covid-19 teilt mit, dass „Flug- und/oder Schiffahrtsschulen nicht von § 5 Abs. 1 Z 3 erfasst sind.“ Flug- und Schifffahrtsschulen dürfen daher - NICHT GEÖFFNET werden.. Zu welchem Zeitpunkt diese Betriebe geöffnet werden dürfen, beantwortet der Krisenstab nicht.

Wiewohl dieser Nachricht unseres Erachtens keine Rechtskraft zukommt, kann man sie auch nicht ignorieren.
Wir haben mit dem Mitglied des Krisenstabes des BMK, Hrn. Ing. Andreas Herndler telefoniert und folgende Klarstellung erhalten:

Praktische Schulung ist – wie bereits von uns berichtet – mit MNS Maske erlaubt.
Theoretische Schulung in geschlossenen Räumen ist verboten!
Sie kann allenfalls ins Freie mit den entsprechenden Abständen verlegt oder online abgehalten werden.

Besten Dank an Hrn. Ing. Herndler für die spätabendliche Klarstellung!

Die Wirtschaftskammer und die AOPA Austria samt ihren Anwälten werden bis zur nächsten Novelle Mitte Mai um weitere Klarstellungen bemüht sein.

Wir werden aktuell in unseren Medien
www.aopa.at
www.facebook.com/aopaaustria
und in den beiden Foren
www.piloten.at
www.pilotundflugzeug.de
berichten.

Status zum Thema Flugschulen

Unser Rechtsanwalt, Hr. Dr. Alfred Holzer, hat zu der vor allem für Flugschulen im Moment sehr unsicheren Rechtslage nach der Covid19-Lockerungsverordnung ein Schreiben an den Bundesgesundheitsminister verfasst, das er uns zur Veröffentlichung übergeben hat.

https://www.aopa.at/home/?p=103130

Wir bleiben auch in dieser Angelegenheit am Ball und werden aktuell berichten, wenn sich Neuigkeiten ergeben.

7. Mai 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +1.00 [1]

AOPA Austria informiert:

Flugschulen - Bestätigung!

Aufgrund der guten Beziehungen der AOPA Austria zu den Ministerien und zur ACG können wir bestätigen, dass zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Verkehrsministerium das Thema der praktischen Flugschulung behandelt wurde. Wir geben hier die wesentlichen Inhalte der Abstimmung zwischen der Corona-Taskforce, dem Gesundheits- und Verkehrsministerium wieder:

Schulungsflüge, Checkflüge, Übungsflüge, 90 Tage Flüge, Passagierflüge, Prüfungsflüge etc. auch mit nicht zum selben Haushalt gehörenden Personen sind erlaubt!
Sollte 1 m Abstand nicht eingehalten werden können, sind MNS-Masken zu tragen.

Theoretische Ausbildung für berufliche Zwecke (PPL bis ATPL) ist unter Einhaltung der generellen Corona-Beschränkungen zulässig, für rein private Zwecke (LAPL) ist der Theorieunterricht nur online oder im Freien zulässig.

Weitere Details siehe https://www.aopa.at/home/?p=103137

AOPA Austria informiert:

Und wieder gute Neuigkeiten auf dem Weg „back to normal“.

Die AustroControl führt ab 18. Mai 2020 wieder Theorie-Pilotenprüfungen durch!

https://www.aopa.at/home/?p=103140

13. Mai 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

AOPA Austria informiert:

Jetzt ist es eindeutig. Theoretische und praktische Flugschulung ist in Österreich wieder erlaubt!

AOPA Austria hat nachverhandelt und die Klarstellung der in der bisher gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung nicht ganz eindeutigen Formulierungen erreicht. Diese Klarstellungen wurden mit 13.05.2020 veröffentlicht.

Details und Downlaod siehe hier: https://www.aopa.at/home/?p=103148

Achtung:
Der Text im RIS (Rechtsinformationssystem) stellt noch die "alte" Version der Lockerungsverordnung dar, obwohl als Ausgabedatum der 13.05.2020 angegeben ist.

14. Mai 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

AOPA Austria informiert:

Nach einem bilateralen Informationsaustausch zwischen dem Präsidenten der Tschechischen Republik Miloš Zeman und dem III. Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer kam von tschechischer Seite die Information, dass es für österreichische Piloten möglich ist, allfällig in der tschechischen Republik abgestellte GA-Flugzeuge nach Österreich zu holen.

An den Grenzen kann eine Bestätigung erforderlich sein, dass das Luftfahrzeug auf tschechischem Staatsgebiet abgestellt ist!

Weitere Details siehe: https://www.aopa.at/home/?p=103159

7. Juni 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

AOPA Austria informiert:

Seit 17.4.2020 gibt es neue Funkfrequenzen für die Air to Air Kommunikation in Deutschland.

Hier die Details und der Downloadlink zum DFS-Dokument:
https://www.aopa.at/home/?p=103182

Irgendeinen Sinn wird es schon haben, aber in der Praxis ist es trotzdem idiotisch. Was hat an 123,45 nicht funktioniert?

Für Österreich übrigens 122,450 und 130,430.

7. Juni 2020: Von T. Magin an Patrick Leanhard (Lean hard!) Bewertung: +1.00 [1]

"Was hat an 123,45 nicht funktioniert?"

Genau das war auch mein erster Gedanke, als ich die AOPA-email bekam!

8. Juni 2020: Von Herbert SNKF Licenik an T. Magin Bewertung: +4.00 [4]

War zu einfach. Geht gar nicht.

8. Juni 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

AOPA Austria informiert in eigener Sache.

Wir freuen uns, über eine neue Initiative berichten zu können:

Unter dem Titel AOPA Talk haben wir die erste Ausgabe unserer geplanten, regelmäßigen Interviewreihe auf Youtube veröffentlicht. Wir wollen damit auch Piloten und Interessierte erreichen, die nicht im Osten Österreichs ansässig sind.

https://www.youtube.com/watch?v=d6pD2Vocm3w&t=372s

AOPA Austria Präsident Robert Michl spricht mit Capt. Peter Aigner, dem Chef und Präsidenten von Starflight GmbH & USFC-Baden (ATO-Flugschule und Flugverein) u.a. über seinen Verein und den Umgang mit der COVID-19 Situation.

9. Juni 2020: Von Sven Walter an T. Magin

Und, traurigerweise wie üblich, ohne Begründung.

Könnte ja angreifbar sein. Oder es verständlich machen. Ob im Schlechten, ob im Guten, ob es an Frequenzüberlagerungen oder lokalen Usancen im Offshorehelibereich liegt, wer weiß.

Didaktische Reduktion ist als Thema leider nicht so arg verbreitet. Dabei haben wir genug Praxisbeispiele, wo wir es fliegerisch bewusst einfach machen (Halbkreishöhen, Farbsignale, 7500/ 7600/ 7700, 121,5 - jeder bekommt es gleich mit der fliegerischen Muttermilch eingeträufelt.)

9. Juni 2020: Von Mark Juhrig an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +1.00 [1]

Ist schon ein klein wenig "overkill" ;-)

Die USA kommen mit 8 Frequenzen für alle untowered GA Flugplätze aus:

FAA UNICOM Frequenzen (8):

  • 122.700 MHz
  • 122.725 MHz
  • 122.800 MHz
  • 122.950 MHz
  • 122.975 MHz
  • 123.000 MHz
  • 123.050 MHz
  • 123.075 MHz

und wir brauchen allleine 10 Frequenzen um in der Luft zu kommunizieren:

BAF/DFS Luft-Luft-Kommunikationsfrequenzen (10)

  • Region 1 Küstengebiet deutsche Nordsee: 123.735
  • Region 2 Küstengebiet deutsche Ostsee: 120.560
  • Region 3 Münsterland – Teutoburger Wald – Weser-Leine-Bergland: 127.885
  • Region 4 Heide – Hannover – Nördliches Harzvorland – Fläming – Spree: 130.740
  • Region 5 Niederrheinische Bucht – Bergisches Land – Sauerland – Vogelsberg: 127.890
  • Region 6 Harz – Leipzig – Thüringer Becken – Lausitz – Erzgebirge: 130.935
  • Region 7 Eifel – Hunsrück – Rheinpfalz und Saarland – Rhein-Main – Spessart: 122.335
  • Region 8 Oberer Main – Franken – Rhön – Bayerischer Wald: 123.010
  • Region 9 Schwarzwald – Oberrhein – Schwäbische Alb – Obere Donau: 130.740
  • Region 10 Allgäu – Bayerisches Hügelland – Alpen: 121.290

Den Leuten beim BAF scheint es wirklich langweilig zu sein.

9. Juni 2020: Von ch ess an Mark Juhrig Bewertung: +4.00 [4]

Und was spricht dagegen, diese Nachrichten wie ein Bächlein im Gebirge plätschern zu lassen und die 123.45 weiter zu nutzen ?

Funktioniert & ist bekannt.


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