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5. Februar 2019: Von  an Mich.ael Brün.ing
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Februar 2019: Von Mich.ael Brün.ing an 

(gelöscht)

5. Februar 2019: Von  an Mich.ael Brün.ing
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Februar 2019: Von Mich.ael Brün.ing an  Bewertung: +2.00 [2]

Selbstreflektierend muss ich zugestehen, der Post oben war zu negativ und einseitig. Nur inhaltlose Stimmungsmache ohne Fakten. Ich habe ihn daher gelöscht. Sorry!

5. Februar 2019: Von  an Mich.ael Brün.ing

Danke, das ist nett. Mach ich auch.

5. Februar 2019: Von armin mueller an 

Weg von den Hahnenkämpfen zurück zum Thema:

Wenn ich an der Supermarktkasse zu wenig bezahle, weil sich die Kassiererin zu meinen Gunsten vertippt hat, ist das ein völlig normales und ethisch vertretbares Verhalten? Ich denke eher nicht. Genausowenig ist es vertetbar bei einer mannigfaltigen Minderberechnung von AWY-Gebühren den Mantel des Schweigens darüber zu breiten. Aber vermutlich liegt das im Auge des Betrachters, schließlich brüstet sich O‘Leary in Interviews ja auch schon mal damit, daß seine Kinder ihn für einen Vollidioten halten.

5. Februar 2019: Von  an 

Ok, zurück zum eigentlichen Thema :-)



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ryanair-o2.jpg

5. Februar 2019: Von  an armin mueller Bewertung: +2.00 [2]

Ich finde das „die Kassiererin nicht darauf aufmerksam machen, dass sie sich vertippt hat“ moralisch auch nicht in Ordnung. Aber wir sind uns (hoffentlich) einig, dass selbst das nicht wirklich mit „Zuhälterei, Menschenhandel, ...“ vergleichbar ist, wie Du heute früh noch meintest.
Wie ich darüber hinaus - um den Fall vergleichbarer zu machen - heute reagieren würde, wenn mir der Blöd-Markt einen Brief schreibt: „Uns ist bei internen Überprüfungen aufgefallen, dass sich vor 4 Jahren bei Ihnen wohl eine Kassiererin vertippt hat und deswegen hätten wir gerne noch mal 50 EUR von Ihnen“ kann ich Dir ehrlich gesagt nicht sagen.

Zudem geht es hier um Gebühren. Würdest Du wenn Du etwas aus den USA einführst und der Zoll Dir einen Bescheid auf Basis eines angenommenen Warenwertes von 500 EUR schickt von Dir aus hingehen und mehr Zoll zahlen, wenn Du denkst, die Ware sei in Wirklichkeit 600EUR wert?
Falls nicht - siehst Du Dich dann eher als Zuhälter oder eher als Menschenhändler ? ;-)

Aber um auf Dein Beispiel ganz konkret zu antworten - und auf die Gefahr hin, dass mich hier alle für ein absolutes Moralschwein halten:
Wenn ich ein Flugzeug fliege, dass ein unterschiedliches MTOW in der Normal und in der Utility-Kategorie hat und auf dem Turm wird mir „angeboten“ „das war doch sicher ein Utility-Flug“ und die Landegebühr auf Basis des Utility-MTOW berechnet, dann bedanke ich mich und beschwere mich nicht.
Ich habe sogar schon - ja, ich gestehe - Landungen bei Übungsflügen mit Fluglehrer als „Schullandungen“ bezahlt, obwohl man durchaus die Rechtsauffassung vertreten kann, dass dies gar keine Schulflüge sind.

Wer von uns ohne Fehler ist, der werfe den ersten Propeller...


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